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Keks 19.02.2015 18:37

Geile Trainingszeiten und Bedingungen... :eek:

Uwe Braun 19.02.2015 20:17

Zitat:

Zitat von cobiandi (Beitrag 284964)
Super. Laut Reglement muß eine Anlage 2 Wochen vorher fertig sein. So ganz langsam habe ich echt keinen Bock mehr....

Kurze Frage: Laut welchem Reglement muss die Anlage 2 Wochen vor dem Turnier fertig gestellt sein? In der NBV-Ausschreibung vom 20.03.2014 habe ich hierzu nichts gefunden. In Ziffer 11 Abs, 1 der Sportordnung des DMV ist von mindestens einem Tag vor dem Turnier die Rede und ich persönlich habe dunkel eine Woche in Erinnerung, wobei ich allerdings nicht sagen kann, wo das geschrieben sein sollte. Vielleicht kannst Du mir ja auf die Sprünge helfen.

head202 19.02.2015 20:34

Zitat:

Zitat von Uwe Braun (Beitrag 284971)
Kurze Frage: Laut welchem Reglement muss die Anlage 2 Wochen vor dem Turnier fertig gestellt sein? In der NBV-Ausschreibung vom 20.03.2014 habe ich hierzu nichts gefunden. In Ziffer 11 Abs, 1 der Sportordnung des DMV ist von mindestens einem Tag vor dem Turnier die Rede und ich persönlich habe dunkel eine Woche in Erinnerung, wobei ich allerdings nicht sagen kann, wo das geschrieben sein sollte. Vielleicht kannst Du mir ja auf die Sprünge helfen.

Hallo Uwe,

schau mal in die DMV Sportordnung 6. (2)

Der Termin für die Fertigstellung der Anlage darf nicht weniger als 14 Tage vor dem Turnierbeginn liegen.

Lenny 19.02.2015 20:46

Zitat:

Zitat von head202 (Beitrag 284973)
Hallo Uwe,

schau mal in die DMV Sportordnung 6. (2)

Der Termin für die Fertigstellung der Anlage darf nicht weniger als 14 Tage vor dem Turnierbeginn liegen.

Richtige Aussage, falsche Referenz. Du beziehst dich auf einen Punkt, wo Ausschreibungen beschrieben sind. Eine bessere, klarere Referenz ist die Generalausschreibung der überregionalen Ligen. Da heißt es

Zitat:

10. Fertigstellung der Anlage zum Training
(1) Die Sportanlage ist spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Punktspiel zum Training fertig zu stellen.
Das ist übrigens seit 2015 neu. In der alten Ausschreibung war es der von Uwe Braun genannte Zeitraum von einer Woche. Da es sich hier um eine neutrale Anlage handelt und die Regel gerade erst geändert wurde, sollte man allerdings den "Verstoß" hier ganz so streng bewerten (wäre jedenfalls meine Meinung).

head202 19.02.2015 20:55

Zitat:

Zitat von Lenny (Beitrag 284974)
Richtige Aussage, falsche Referenz. Du beziehst dich auf einen Punkt, wo Ausschreibungen beschrieben sind. Eine bessere, klarere Referenz ist die Generalausschreibung der überregionalen Ligen. Da heißt es
.

Das sehe ich anders. In der DMV Sportordnung heißt es unter 6. das die nachfolgenden Punkte in der Ausschreibung enthalten sein müssen. Da die Ausschreibung zu den NBV Ligen keine Angaben enthält (was übrigens einen Mangel darstellt), ist hier wohl der Mindestzeitraum von 2 Wochen anzusetzen. Es ist in der Rechtsprechung allgemein so, dass niemand schlechter gestellt werden darf, als es die Vorschriften oder Bestimmungen vorsehen.

Die Generalausschreibung der überregionalen Ligen interessiert hier überhaupt nicht, da sie eben nur diese Turniere regelt und speziell für diese verfaßt wurde.

Lenny 19.02.2015 21:07

Zitat:

Zitat von head202 (Beitrag 284976)
Das sehe ich anders. In der DMV Sportordnung heißt es unter 6. das die nachfolgenden Punkte in der Ausschreibung enthalten sein müssen. Da die Ausschreibung zu den NBV Ligen keine Angaben enthält (was übrigens einen Mangel darstellt), ist hier wohl der Mindestzeitraum von 2 Wochen anzusetzen. Es ist in der Rechtsprechung allgemein so, dass niemand schlechter gestellt werden darf, als es die Vorschriften oder Bestimmungen vorsehen.

Die Generalausschreibung der überregionalen Ligen interessiert hier überhaupt nicht, da sie eben nur diese Turniere regelt und speziell für diese verfaßt wurde.

Ah, sorry, hab die Liga nicht beachetet. Ist ja keine überregionale, sorry, "mea culpa". Dann ist da tatsächlich ein Mangel in der Ausschreibung (wenn es denn da fehlt). Denn gerade den Saisoneröffnungstermin einem neutralen Pächter aufzubrummen, ist womöglich schon etwas unglücklich. Aber: Soll der für ein paar "Minigolfverrückte" seine Anlage zwei Wochen früher öffnen? Da mir aber die internen Abläufe und Absprachen zur Organisation und Planung dieses neutralen Spieltags nicht bekannt sind, ist das für mich als gänzlich Unbeteiligten natürlich nur Spekulation.

Rudolf 20.02.2015 08:33

Zitat:

Zitat von Ray2000 (Beitrag 284966)
selbst Schuld :D :D :D :D :D


Bo-Rainer 20.02.2015 15:16

Auf jeden Fall füllt eure Liga das "Winterloch" bei vielen Minigolfern.....sp:-) Mal ne Frage von mir: Was war eigentlich in Detmold schlecht?:)

Zelebrator 20.02.2015 21:58

Zitat:

Zitat von Lenny (Beitrag 284977)
Denn gerade den Saisoneröffnungstermin einem neutralen Pächter aufzubrummen, ist womöglich schon etwas unglücklich. Aber: Soll der für ein paar "Minigolfverrückte" seine Anlage zwei Wochen früher öffnen?

KLAR hat er die vorher zu öffnen !

Es wurde doch mit Sicherheit im vorhinein schon geklärt, dass es sich um ein TURNIER handelt und nicht um den 63 Geburtstag von Onkel Erwin und seinen 96 Saufkumpanen, oder ?
Aber für 96 Alk-Killer macht dann lieber auf, oder was ?

Also kann ein neutraler Pächter seine Anlage auch mal etwas früher sauber machen.
Der muss ja nicht nur bei sonnigem Wetter den Reibach abzocken !!!

Uwe Braun 20.02.2015 22:57

Zitat:

Zitat von head202 (Beitrag 284976)
Das sehe ich anders. In der DMV Sportordnung heißt es unter 6. das die nachfolgenden Punkte in der Ausschreibung enthalten sein müssen. Da die Ausschreibung zu den NBV Ligen keine Angaben enthält (was übrigens einen Mangel darstellt), ist hier wohl der Mindestzeitraum von 2 Wochen anzusetzen. Es ist in der Rechtsprechung allgemein so, dass niemand schlechter gestellt werden darf, als es die Vorschriften oder Bestimmungen vorsehen.

Die Generalausschreibung der überregionalen Ligen interessiert hier überhaupt nicht, da sie eben nur diese Turniere regelt und speziell für diese verfaßt wurde.

Erst einmal vielen Dank für Deinen Hinweis, unter dem Punkt "Ausschreibungen" hätte ich diese Regelung nicht vermutet und habe sie deshalb übersehen.

Allerdings werden in der Rechtsprechung nur Vorschriften angewendet, gegebenenfalls - soweit möglich und angezeigt analog, also entsprechend. In der Ausschreibung des NBV für die WDM 2015 der NBV-Ligen fehlt zwar in der Tat eine Regelung. Aber man kann sich argumentativ meines Erachtens damit behelfen, indem man auf die Sportordnung des DMV als übergeordnetes, von den Landesverbänden und damit auch von dem NBV zu beachtendes Recht verweist. Allerdings wäre sicherlich die sauberste Lösung die Ausschreibung um einen Satz entsprechend der Sportordnung einfach zu ergänzen: " Der Termin der Fertigstellung der Anlagen zum Training darf nicht weniger als 14 Tage vor Turnierbeginn liegen."


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