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Crunchy Frog 27.04.2007 00:19

...jetzt mache ich mich extrem unbeliebt...
 
Zitat:

Zitat von Cambria (Beitrag 27221)
Ich finde nicht, dass wir vorsichtiger mit der Schuldfrage umgehen sollten. Man kann ,wenn man will, alles relativieren, aber ich aus dem Osten kommend, bin da ja etwas anders "sozialisiert". Dass z.B. Ex-Nazis Richter oder Lehrer wurden, kann ich nicht nachvollziehen. Man hat immer eine Wahl.


So gerne ich deiner These auch zustimmen möchte, Cambria, aber m.E. ist sie sowohl verlogen als auch falsch !
Zum einen lässt sich der Umstand, dass "NAZI-Juristen" im Westen nach dem Weltkrieg gleich wieder in der "ersten Reihe" standen aus personalen Gründen leicht erklären !? Die "guten Deutschen" waren entweder tot oder in Kriegsgefangenschaft. Richter und Staatsanwälte mussten ihren A***h nicht im Kreuzfeuer von Stalingrad hinhalten !? Sie waren demnach sowohl "kompetent (...)" als vielmehr aber "present" !?

Wer sollte deutsche Rechtssprechung demnach am besten fortführen, als die ausgebildeten Überlebenden ?

Nun zum Thema "verlogen": die "Ossi-Anwälte" haben im Austausch mit der Farbe der Robe diese "deutsche Tradition" fortgesetzt. Wer den gezielten TODESSCHUß auf einen "Republikflüchtling" genehmigt hat, der hätte in gleichdummer "Pflichterfüllung" auch jede Anfrage auf eine Einweisung in ein Konzentrationslager unterschrieben.

Es sei denn, wir würden blöd genug sein um uns aus ganz anderen Interessen gegeneinander auszuspielen...:rolleyes:

MAXX 27.04.2007 05:58

Das ändert aber nichts daran, dass man eine Wahl hat, und nur darauf kommt es an.

Diese Wahl bestand nunmal im Falle eines Mauerschützen darin, dass er sich überlegen konnte "gezielt aus Versehen" daneben zu "treffen"; diese Wahl besteht im Falle von Richtern darin, Fälle so umzukonstruktieren/umzuinterpretieren, dass es milde oder gar keine Verurteilungen gibt.
So könnte dann z.B. einem unfähigen NVA-Menschen oder Volkspolizisten im Falle des Verfehlens (im wahrsten Sinne des Wortes) einiges Strafmilderndes zugute gehalten werden. (Schlechte Sichtverhältnisse, Aufregung, techn. Versagen der Waffe uswusw.)
Und ich bin mir ziemlich sicher: genau so gut hätte ein Militärrichter des NS-Staates immer eine Möglichkeit gehabt, versteckt Milde walten zu lassen.
Aber dazu muß man natürlich n Ar**** in der Hose haben, und ne gewisse Risikobereitschaft, was z.B. die eigene Karriere anbelangt, mitbringen.
Es gab ja schließlich in allen totalitären Systemen immer auch Beispiele von derartiger "Zivilcourage im Amt".
(Allerdings, und das sollte nie vergessen werden: diese Entscheidungen sind derart persönlich und individuell zu treffen, dass ich mir nicht mal zutraue zu beurteilen wie ich selbst in derartigen Situationen handeln würde)

Cambria 27.04.2007 09:35

Zitat:

Zitat von Crunchy Frog (Beitrag 27341)
So gerne ich deiner These auch zustimmen möchte, Cambria, aber m.E. ist sie sowohl verlogen als auch falsch !
Zum einen lässt sich der Umstand, dass "NAZI-Juristen" im Westen nach dem Weltkrieg gleich wieder in der "ersten Reihe" standen aus personalen Gründen leicht erklären !? Die "guten Deutschen" waren entweder tot oder in Kriegsgefangenschaft. Richter und Staatsanwälte mussten ihren A***h nicht im Kreuzfeuer von Stalingrad hinhalten !? Sie waren demnach sowohl "kompetent (...)" als vielmehr aber "present" !?

Wer sollte deutsche Rechtssprechung demnach am besten fortführen, als die ausgebildeten Überlebenden ?

Nun zum Thema "verlogen": die "Ossi-Anwälte" haben im Austausch mit der Farbe der Robe diese "deutsche Tradition" fortgesetzt. Wer den gezielten TODESSCHUß auf einen "Republikflüchtling" genehmigt hat, der hätte in gleichdummer "Pflichterfüllung" auch jede Anfrage auf eine Einweisung in ein Konzentrationslager unterschrieben.

Es sei denn, wir würden blöd genug sein um uns aus ganz anderen Interessen gegeneinander auszuspielen...:rolleyes:

Also, ach...Crunchy...was soll's ...es bringt nix...ich kann mit dir nicht diskutieren....sorry....:confused:

Cambria 27.04.2007 09:36

Zitat:

Zitat von MAXX (Beitrag 27344)
Das ändert aber nichts daran, dass man eine Wahl hat, und nur darauf kommt es an.

Diese Wahl bestand nunmal im Falle eines Mauerschützen darin, dass er sich überlegen konnte "gezielt aus Versehen" daneben zu "treffen"; diese Wahl besteht im Falle von Richtern darin, Fälle so umzukonstruktieren/umzuinterpretieren, dass es milde oder gar keine Verurteilungen gibt.
So könnte dann z.B. einem unfähigen NVA-Menschen oder Volkspolizisten im Falle des Verfehlens (im wahrsten Sinne des Wortes) einiges Strafmilderndes zugute gehalten werden. (Schlechte Sichtverhältnisse, Aufregung, techn. Versagen der Waffe uswusw.)
Und ich bin mir ziemlich sicher: genau so gut hätte ein Militärrichter des NS-Staates immer eine Möglichkeit gehabt, versteckt Milde walten zu lassen.
Aber dazu muß man natürlich n Ar**** in der Hose haben, und ne gewisse Risikobereitschaft, was z.B. die eigene Karriere anbelangt, mitbringen.
Es gab ja schließlich in allen totalitären Systemen immer auch Beispiele von derartiger "Zivilcourage im Amt".
(Allerdings, und das sollte nie vergessen werden: diese Entscheidungen sind derart persönlich und individuell zu treffen, dass ich mir nicht mal zutraue zu beurteilen wie ich selbst in derartigen Situationen handeln würde)

Das sehe ich genauso! Und ich denke nicht, dass das weder falsch noch verlogen ist.

Crunchy Frog 27.04.2007 09:40

...aber das machen wir nicht an der "Gnade deiner späten Geburt" fest, Maxx ?
 
Gegen den Strom zu schwimmen kostet mehr Einsatz als sich treiben zu lassen (*2 €uro in die Phrasenkasse zahl* :D) !
Aber eine Sache widert mich ehrlich an. Das ist der Umstand, dass jemand sich bei Menschenrechtsverletzungen auf "geltendes Recht" berufen kann und (wie die Geschichte belegt) auch gute Chancen hat damit durchzukommen.

Es gibt m.A. nach keinen Unterschied zwischen "guten & schlechten Opfern" - Unrecht bleibt Unrecht.
Egal wer regiert und das Sagen hat.
Dein Hinweis auf "mögliches persönliches Reagieren (Fehlverhalten)" ist natürlich berechtigt, aber er entbindet dich gefälligst nicht aus der Pflicht menschlich ("human") zu handeln und zu agieren. In genau diesem Punkt treffen "(Selbst-)Anspruch und Wirklichkeit" aufeinander - da kann es (zugegeben) auch leicht zur "Selbstüberschätzung" (Selbsttäuschung ?) kommen...
Zitat:

Zitat von Cambria (Beitrag 27373)
Also, ach...Crunchy...was soll's ...es bringt nix...ich kann mit dir nicht diskutieren....sorry....:confused:

Das finde ich sehr schade, Cambria...:(


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