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auch das foto ist aus einer frei verwendbaren dateisammlung entnommen und somit nicht strafbar!!! |
Von Deutschmann gab es ja auch Asterix, Obelix, Edefix, Gutemiene und Verleihnix.
Mußten die auch Lizenzgebühren bezahlen? |
andere
andere überfallen banken und werden auch nicht erwischt und bestraft, aber erlaubt ist es trotzdem nicht.
ingo hoogen hat ja für seinen 3 ??? ball gebühren an den schutzrechtsinhaber gezahlt. wenn figuren oder namen oder sonstiges schutzrechten unterliegt und man verwendet diese im geschöftlichen verkehr, wobei der begriff geschäftlicher verkehr sehr weitreichend ist, dann verstößt man gegen das markengesetz, § 143. der verstoss ist in der regel ein antragsdelikt und wird nur auf antrag - in der regel des schutzrechtsinhabers- verfolgt. wenn sich nun der anwalt des schutzrechtsinhabers bei dir meldet, weil du etwas verkaufst, das gegen die rechte seines mandanten verstösst, dann würde ich mich, wenn du eine rechtschutzversicherung hast, auf das schreiben nur mit anwaltlicher unterstützung schreiben. die forderungen des anwalts und was da alles vom stapel gelassen werden kann, das kann richtig teuer werden. mich wundert es allerdings, dass der anwalt den produzenten des balles noch nicht angeschrieben hat. weil dieser ja nicht nur am greibarsten ist, sondern auch eindeutig die geschäftlichen absichten am eindeutigsten vertritt. wogegen verstösst das abbild des balles denn, gegen urheberrechte, markenrechte ??? ach, ja, es wird nicht die ebay suchmaschine gewesen sein, die den ball entfernt und diich angeschrieben hat, denn bei dieser vorgehensweise wird der anwalt des schutzrechtsinhabers normalerweise nicht informiert. |
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Soweit ich mich erinnern kann, war das beim 3 D Rendsburg Professional 1 auch so ne Sache.
Da war das Rendsburger Originallogo drauf. Da war wohl auch vieles im Gerede, und die sollen dann gesagt haben, dass man das noch einmal durchgehen lässt. Somit haben nun die folgenden Rendsburger Prof. Bälle eine schwarze Tür gehabt..... |
Ich finde dass ich mit dem Verkauf des Balles am wenigsten mit dem Rechtreverstoss zu tun habe. Wundert mich auch dass 3D noch nicht angeschrieben wurde.
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Zitat:
http://tbn0.google.com/images?q=tbn:.../kraftwerk.jpg Ist eine der ersten Kraftwerk PLATTEN. |
schaue doch mal in das schreiben des anwalts, da steht drin , gegen welchen paragraphen in welchem recht du verstoßen haben sollst.
die frage ist nämlich wie weit die schutzrechte die abbildung auf dem ball umfassen, bei einer marke kann das recht umfangreich sein, so sind bei adidas zb auch 2 und 4 streifen, die gegen die 3 streifen verstoßen, da diese ja weltbekanntes markenzeichen sind. dann ist die frage für welche warenarten sich kraftwerk sich ihre rechte haben schützen lassen. aber schaue erst einmal nach was dir da genau vorgeworfen wird. |
???
das ging nicht , weil 3d das nicht umsetzen konnte, die haben nur 2 farbendruck
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Zitat:
Leider kann der Ballhersteller nur drei Farben incl. Ballfarbe produzieren. Das hätte einen Roten, weißen oder Blauen Ball beteutet. Gebastelt habe ich damit - sah aber scheiße aus. Ich habe den Hersteller wegen der 4. Farbe bekniet. Da war aber produktionstechnisch nichts zu machen :-( |
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