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junior 03.05.2007 19:37

Zitat:

Zitat von MAXX (Beitrag 28096)
Yepp, das ist natürlich auch richtig/möglich.
Ich hab das z.B. gedacht als ich nen Ball "Härry Pötter" mit Originalschriftzug und Bild gesehen habe. Bin allerdings von ausgegangen, dass die Herstellerfirma weiß, was sie tut bzw. die Rechte hat.
MGM, die die Filmrechte haben sind da wenig zimperlich, wenn sie Wind von bekommen. (und wie ich finde zu Recht)

der ball heißt Härry Pötter und zierrt somit keinen lizensierten namen!!!
auch das foto ist aus einer frei verwendbaren dateisammlung entnommen und somit nicht strafbar!!!

ReDiMa 03.05.2007 19:39

Von Deutschmann gab es ja auch Asterix, Obelix, Edefix, Gutemiene und Verleihnix.

Mußten die auch Lizenzgebühren bezahlen?

opc 03.05.2007 19:55

andere
 
andere überfallen banken und werden auch nicht erwischt und bestraft, aber erlaubt ist es trotzdem nicht.

ingo hoogen hat ja für seinen 3 ??? ball gebühren an den schutzrechtsinhaber gezahlt.

wenn figuren oder namen oder sonstiges schutzrechten unterliegt und man verwendet diese im geschöftlichen verkehr, wobei der begriff geschäftlicher verkehr sehr weitreichend ist, dann verstößt man gegen das markengesetz, § 143.

der verstoss ist in der regel ein antragsdelikt und wird nur auf antrag - in der regel des schutzrechtsinhabers- verfolgt.

wenn sich nun der anwalt des schutzrechtsinhabers bei dir meldet, weil du etwas verkaufst, das gegen die rechte seines mandanten verstösst, dann würde ich mich, wenn du eine rechtschutzversicherung hast, auf das schreiben nur mit anwaltlicher unterstützung schreiben.

die forderungen des anwalts und was da alles vom stapel gelassen werden kann, das kann richtig teuer werden.

mich wundert es allerdings, dass der anwalt den produzenten des balles noch nicht angeschrieben hat. weil dieser ja nicht nur am greibarsten ist, sondern auch eindeutig die geschäftlichen absichten am eindeutigsten vertritt.

wogegen verstösst das abbild des balles denn, gegen urheberrechte, markenrechte ???

ach, ja, es wird nicht die ebay suchmaschine gewesen sein, die den ball entfernt und diich angeschrieben hat, denn bei dieser vorgehensweise wird der anwalt des schutzrechtsinhabers normalerweise nicht informiert.

Xerxes 03.05.2007 20:15

Zitat:

Zitat von Travis (Beitrag 28125)
Bei dem Ball DIe 3 ??? wurden z.B Lizenzgebühren an die Rechteinhaber der gleichnamigen Serie gezahlt, aber da kann Ingo mehr zu sagen.

Gruß Travis

Das ist richtig...und er durfte die 3 ??? Originalfarben NICHT benutzen!!!

Nicole 03.05.2007 20:15

Soweit ich mich erinnern kann, war das beim 3 D Rendsburg Professional 1 auch so ne Sache.

Da war das Rendsburger Originallogo drauf. Da war wohl auch vieles im Gerede, und die
sollen dann gesagt haben, dass man das noch einmal durchgehen lässt.
Somit haben nun die folgenden Rendsburger Prof. Bälle eine schwarze Tür gehabt.....

Xerxes 03.05.2007 20:18

Ich finde dass ich mit dem Verkauf des Balles am wenigsten mit dem Rechtreverstoss zu tun habe. Wundert mich auch dass 3D noch nicht angeschrieben wurde.

Xerxes 03.05.2007 20:22

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 28130)
andere überfallen banken und werden auch nicht erwischt und bestraft, aber erlaubt ist es trotzdem nicht.

ingo hoogen hat ja für seinen 3 ??? ball gebühren an den schutzrechtsinhaber gezahlt.

wenn figuren oder namen oder sonstiges schutzrechten unterliegt und man verwendet diese im geschöftlichen verkehr, wobei der begriff geschäftlicher verkehr sehr weitreichend ist, dann verstößt man gegen das markengesetz, § 143.

der verstoss ist in der regel ein antragsdelikt und wird nur auf antrag - in der regel des schutzrechtsinhabers- verfolgt.

wenn sich nun der anwalt des schutzrechtsinhabers bei dir meldet, weil du etwas verkaufst, das gegen die rechte seines mandanten verstösst, dann würde ich mich, wenn du eine rechtschutzversicherung hast, auf das schreiben nur mit anwaltlicher unterstützung schreiben.

die forderungen des anwalts und was da alles vom stapel gelassen werden kann, das kann richtig teuer werden.

mich wundert es allerdings, dass der anwalt den produzenten des balles noch nicht angeschrieben hat. weil dieser ja nicht nur am greibarsten ist, sondern auch eindeutig die geschäftlichen absichten am eindeutigsten vertritt.

wogegen verstösst das abbild des balles denn, gegen urheberrechte, markenrechte ???

ach, ja, es wird nicht die ebay suchmaschine gewesen sein, die den ball entfernt und diich angeschrieben hat, denn bei dieser vorgehensweise wird der anwalt des schutzrechtsinhabers normalerweise nicht informiert.

Schau mal da

http://tbn0.google.com/images?q=tbn:.../kraftwerk.jpg

Ist eine der ersten Kraftwerk PLATTEN.

opc 03.05.2007 20:55

schaue doch mal in das schreiben des anwalts, da steht drin , gegen welchen paragraphen in welchem recht du verstoßen haben sollst.

die frage ist nämlich wie weit die schutzrechte die abbildung auf dem ball umfassen,

bei einer marke kann das recht umfangreich sein, so sind bei adidas zb auch 2 und 4 streifen, die gegen die 3 streifen verstoßen, da diese ja weltbekanntes markenzeichen sind.

dann ist die frage für welche warenarten sich kraftwerk sich ihre rechte haben schützen lassen.

aber schaue erst einmal nach was dir da genau vorgeworfen wird.

opc 03.05.2007 20:56

???
 
das ging nicht , weil 3d das nicht umsetzen konnte, die haben nur 2 farbendruck

buff 03.05.2007 21:16

Zitat:

Zitat von Xerxes (Beitrag 28143)
Das ist richtig...und er durfte die 3 ??? Originalfarben NICHT benutzen!!!

Ich durfte!
Leider kann der Ballhersteller nur drei Farben incl. Ballfarbe produzieren. Das hätte einen Roten, weißen oder Blauen Ball beteutet. Gebastelt habe ich damit - sah aber scheiße aus.
Ich habe den Hersteller wegen der 4. Farbe bekniet. Da war aber produktionstechnisch nichts zu machen :-(


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