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Lehrling 01.11.2008 15:03

Probeschläge sind solange Verboten solange sie nicht laut Ausschreibung deutlich erlaubt sind.In den Ausschreibungen für die NBV Ligen und der NBV Oberliga sind sie nicht deutlich erlaubt also sind sie verboten.

der Münchner 03.11.2008 06:08

Ist es nicht eher so, das der Probeschlag in der ersten Runde an der Startbahn erlaubt sind, solange es in der Ausschreibung nicht anders steht?
Wenn diesbezüglich nichts in der Ausschreibung steht, wird doch die nationale bzw. internationale Regelung angewendet, in der Probeschläge in der ersten Runde erlaubt sind.
Sonst kann ich ja gleich das ganze Handbuch in die Ausschreibung packen.
Oder hört ihr nicht nach 6 Schlägen auf, weil es nicht in der Ausschreibung steht?

Rolf Lenk 03.11.2008 10:02

Zitat:

Zitat von der Münchner (Beitrag 91745)
Ist es nicht eher so, das der Probeschlag in der ersten Runde an der Startbahn erlaubt sind, solange es in der Ausschreibung nicht anders steht?
Wenn diesbezüglich nichts in der Ausschreibung steht, wird doch die nationale bzw. internationale Regelung angewendet, in der Probeschläge in der ersten Runde erlaubt sind.
Sonst kann ich ja gleich das ganze Handbuch in die Ausschreibung packen.
Oder hört ihr nicht nach 6 Schlägen auf, weil es nicht in der Ausschreibung steht?

Vollkommen korrekt, Gilt aber nur für Abt.1.

bwbobo 03.11.2008 12:04

Zitat:

Zitat von Rolf Lenk (Beitrag 91756)
Vollkommen korrekt, Gilt aber nur für Abt.1.

Die Regeln, die Oldwaldi bereits genannt hat sind allgemein gültig, und nicht nur für Abt. 1.

Hier ist es doch genau geregelt:

SpO S 2 11.
(4) Bei jedem Turnier kann an der ersten Bahn eine kurze Einspielzeit (maximal 1 Minute pro Spielergruppe) zur Verfügung gestellt werden. Bei Massenstart ist eine kurze Einspielzeit an der jeweiligen Startbahn zu gewähren.

Es ist halt nur so, dass hauptsächlich auf Beton diese Regel angewandt wird, auf Eternit eher seltener (wahrscheinlich nur bei internationalen Turnieren, da habe ich es zumindest schon mal gesehen)

Ausserdem kann eine Einspielzeit zur Verfügung gestellt werden. D.h., wenn die Einspielzeit in der Ausschreibung des jeweiligen Wettbewerbes steht, kann man sie auch nutzen. Sollte dies nicht in der Ausschreibung geregelt sein, gibt es auch keine Einspielzeit. Und das gilt dann auch für die Abt. 1.

Rolf Lenk 03.11.2008 14:45

Danke.
War bisher der Meinung, das diese Regelung nur für die Abt. 1 Gültigkeit hat.
Man wird alt wie ne Kuh und lernt immer noch dazu.


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