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Probeschläge sind solange Verboten solange sie nicht laut Ausschreibung deutlich erlaubt sind.In den Ausschreibungen für die NBV Ligen und der NBV Oberliga sind sie nicht deutlich erlaubt also sind sie verboten.
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Ist es nicht eher so, das der Probeschlag in der ersten Runde an der Startbahn erlaubt sind, solange es in der Ausschreibung nicht anders steht?
Wenn diesbezüglich nichts in der Ausschreibung steht, wird doch die nationale bzw. internationale Regelung angewendet, in der Probeschläge in der ersten Runde erlaubt sind. Sonst kann ich ja gleich das ganze Handbuch in die Ausschreibung packen. Oder hört ihr nicht nach 6 Schlägen auf, weil es nicht in der Ausschreibung steht? |
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Hier ist es doch genau geregelt: SpO S 2 11. (4) Bei jedem Turnier kann an der ersten Bahn eine kurze Einspielzeit (maximal 1 Minute pro Spielergruppe) zur Verfügung gestellt werden. Bei Massenstart ist eine kurze Einspielzeit an der jeweiligen Startbahn zu gewähren. Es ist halt nur so, dass hauptsächlich auf Beton diese Regel angewandt wird, auf Eternit eher seltener (wahrscheinlich nur bei internationalen Turnieren, da habe ich es zumindest schon mal gesehen) Ausserdem kann eine Einspielzeit zur Verfügung gestellt werden. D.h., wenn die Einspielzeit in der Ausschreibung des jeweiligen Wettbewerbes steht, kann man sie auch nutzen. Sollte dies nicht in der Ausschreibung geregelt sein, gibt es auch keine Einspielzeit. Und das gilt dann auch für die Abt. 1. |
Danke.
War bisher der Meinung, das diese Regelung nur für die Abt. 1 Gültigkeit hat. Man wird alt wie ne Kuh und lernt immer noch dazu. |
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