Michelino |
18.10.2009 12:42 |
Bundesreisekostengesetz
Zitat:
Zitat von BerndF
(Beitrag 142151)
Wenn ich richtig Informiert bin
20 cent pro Km wenn man mit Auto anreist
Kostenübernahme öffentliche Verkehrsmittel(Bus, Bahn) gegen Vorlage des Fahrscheins
Tagespauschale(mehr als 24 stunden fern der Heimat) 24 €.
14 - 24 Stunden fern der Heimat 12 €.
8 - 14 Stunden fern der Heimat 6 €.
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So weit in den Basics richtig. Übernachtungen werden, wo sie erforderlich sind, in einfacheren Häusern bezahlt.
Richtet sich im Übrigen genau nach dem Bundesreisekostengesetz, damit es bei den Mitarbeiter/innen des DMV dann auch keine steuerlichen Probleme gibt. Das ist so umfangreich, dass es nicht hier ins Auwi passt. Einfach mal dieses Bundesreisekostengesetz hergoogeln und anschauen.
Daneben werden natürlich auch sächliche Kosten (Briefmarken o.ä.) ersetzt.
Drauflegen muss man nicht, wenn man alle Belege auber sammelt und abrechnet, materiell verdienen kann man aber auch nichts.
Persönlich gewinnt man ungemein dabei.
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