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Mein Kommentar zu "benachbarte Vereine zu einem spontanen Vergleich einzuladen" bezog sich nicht auf die aktuelle Pandemielage. Wate hat ja geschrieben, wenn es im Herbst wieder möglich ist zu spielen.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man sich aus Sicht des DMV strafbar macht, wenn man einen sportlichen Vergleich mit einem anderen Verein durchführt, ohne diesen anzumelden und genehmigen zu lassen. Ich habe das Schreiben vom DMV gerade nicht zur Hand. Ich meine mich aber an 250 EUR Strafe für den Verein und Spielsperre für die Teilnehmer zu erinnern. Der Zweite Absatz meines Kommentares, mit dem Getränk ausspielen, ist als ironischer Kommentar zur Genehmigungspflicht zu verstehen. |
Ich habe gerade mal geschaut.
Es sind 50 EUR Strafe, wenn das Turnier nicht genehmigt wurde und 250 EUR, wenn man die Ergebnisse nicht an den DMV meldet. |
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Das wird hier zur „Diskussion für alles, was gerade so anliegt“, aber gut …
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Das ist also nicht einfach die „Sicht des DMV“, sondern die Delegierten unserer Landesverbände sind (zumindest mehrheitlich) dieser Meinung. Ob sie damit auch die mehrheitliche Meinung ihrer Mitglieder vertreten? |
Zum eigentlichen Thema („ Minigolf wieder erlaubt!“): Ich kann nur empfehlen, die entsprechenden Landesverordnungen im Original zu lesen. Erklärungen in den Medien sind oft zu vereinfachend oder manchmal nicht zutreffend (das gab es sogar schon auf den Webseiten der Länder).
In Hessen ist die Regelung seit heute, daß Freizeit- und Amateursport in Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zusammen betrieben werden „darf“,* wobei dazugehörige Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Darüber hinaus können Kinder bis zu diesem Alter im Freien in beliebig großen Gruppen Sport machen. * (Neusprech: danke, danke, daß ihr uns diese neuen Freiheiten zugeteilt habt … :o ) |
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Dass sich ein Sportverband in Pandemiezeiten so kleinkarätig zeigen würde, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Der DMV sollte ein straffreies Spielen, solange der Spielbetrieb ruht, zulassen und dies dann auch verkünden. Es gibt derzeit größere Sorgen, als über 50 Euro bzw. 250 Euro Strafgeld zu diskutieren. Der Sportbetrieb muss irgendwie weitergehen. Jetzt ist die Kreativität der Vereine gefragt, und der Sportverband sollte diese Kreativität nicht abwürgen.
In Schleswig-Holstein gilt für den Freizeitsportbereich und speziell für Fußball aktuell folgende Regelung: Das Training für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ist mit bis zu 20 Spielern + Trainer draußen erlaubt. Vorerst kontaktfrei. Techniktraining, Torschusstraining, Laufeinheiten sind möglich. Bei älteren Jugendlichen dürfen draußen Gruppen à 10 Spieler*innen kontaktfrei trainieren. Die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen ist untersagt. Für den Hallensport gilt bei uns in SH derzeit folgende Regelung: 1 Person + Übungsleiter auf 80 qm. Minigolf ist kein Kontaktsport. Wenn man sich an die AHA-Regeln hält, sollte das Spielen kein Problem sein. Wieviele Leute sich gleichzeitig auf der Anlage aufhalten dürfen, weiß ich nicht. Eine Begrenzung muss aber ganz sicher sein. Sport und Spaß in der frischen Luft ist allemal gesünder als zu Hause rumzugammeln oder im Supermarkt einzukaufen. Wir sollten die Möglichkeit nutzen, denn in 4 Wochen kann die Situation wieder ganz anders aussehen. |
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Und genau sowas kapiere ich überhaupt nicht? Was soll sowas bringen?! Aber ich war nicht dabei und vielleicht kann ja mal einer der dabei war erklären, warum man das explizit so erwähnt hat. |
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und sich mit aller Gewalt profilieren möchte |
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