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Im ersten Fall wüsste ich nun gar nicht, wieso ein Besitzer einer "Wald-und-Wiesen"-Anlage nur wegen einer für ihn uninteressanten Vereinszugehörigkeit einem Spieler für dessen reines Privatvergnügen (also außerhalb des Spielbetriebs) Sonderkonditionen einräumen sollte. Letztlich dürfte er sogar fordern, dass keine Sonderschläge außerhalb der Runde gemacht werden. Zur Turniervorbereitung wäre es natürlich schon vorteilhaft, wenn der Veranstalter mit dem Pächter eine diesbzügliche Einigung erzielen könnte. Aber worauf willst du hinaus, allesroger, du erklärst dich da nicht richtig, weshalb du vermutlich nicht die gewünschten Antworten erhälst. |
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Es waren ja mittlerweile einige brauchbare Antworten dabei. Es kann sicher nur mit einer Vereinbarung mit dem Pächter laufen. Was sollte er auch berechnen, wenn die "Freaks" 20 Schläge an der 4 machen :D |
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