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hallo walter,
pn an dich |
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@ Uwe
Eine an Dich gerichtete Mail kam mit dem Vermerk "nicht erreichbar" wieder zurück. Ich habe heute früh mit der Geschäftsstelle des AG Bottrop gesprochen. Es gibt für den Verband natürlich die Möglichkeit der Akteneinsicht wegen des Strafverfahrens. Ich würde das an Eurer Stelle nicht auf die lange Bank schieben, und ich denke sogar, dass der Verband in der Pflicht ist, hier aktiv zu werden, um weiteren Schaden abzuwenden. |
Ich schließe diesen Thread an dieser Stelle ab und werde zum passenden Zeitpunkt einen neuen Thread eröffnen. Der Titel "Neuer Gag aus Oberhausen" paßt überhaupt nicht zu den bekannt gewordenen Vorfällen.
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Ich kündige hiermit für Ende nächster Woche hier eine Veröffentlichung an, die ich aus zwingenden Gründen für notwendig und unumgänglich halte. Der NBV-Landesverband sowie Gerd Zimmermann sind bereits von mir informiert.
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Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Essen ist
am 7. Mai 2014 um 11:30 Uhr im Saal 244 (LG Essen). Die Verhandlung ist zunächst mal öffentlich. Zunächst mal deshalb, weil niemand weiß, was während einer Verhandlung passiert und ob es plötzlich Gründe gibt, auf "nicht öffentlich" umzuschwenken. Dem Berufungsprozess liegt folgendes Aktenzeichen zugrunde: 33Ns- 12 Js 1138/13-42/14 LG Essen Warum nach der Verurteilung vor dem Amtsgericht Bottrop nun die Berufungsverhandlung erfolgt, kann folgende Gründe haben:
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