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Holger sei nicht so hart zu dir. "Doof", vielleicht etwas begriffstutzig!! Macht aber nichts.
Aber ich hätte auch mal eine Frage zur RL West12/13: Wie sieht die Abstiegsregellung bei nur fünf Mannschaften aus? Gruß Helmut |
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Platz 6 steigt ab, Platz 5 Relegation?
Oder glaubst Du dass der fünfte (weil Letzter) dann direkt absteigt und der vierte in die Relegation muss und quasi dafür bestraft wird, dass aufgrund diverser Zusammenhänge für die Saison kein komplettes Feld zusammen kam? |
4. Leitende und beaufsichtigende Verbandsinstanzen
(1) Leitende Verwaltungsinstanz und Gesamtturnierleiter für den überregionalen Ligenspielverkehr ist der DMV-Sportwart. Soweit sich seine Aufgaben nicht bereits aus anderen Bestimmungen ergeben, hat er insbesondere folgende Aufgaben: a) Überwachung des Spielbetriebs während der Punktspielsaison, b) Entscheidung in Streitfällen, c) Festsetzung von Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen die Generalausschreibung, die Sportordnung oder andere Bestimmungen des DMV-Regelwerkes, d) Entgegennahme der Meldungen und Überwachung der Qualifikation, e) Festlegung des Spielplans für jede Liga (-Gruppe) auf Vorschlag der Ligaleiter, f) Ansetzung von Aufstiegsspielen. (2) Verwaltungsinstanz für jede Liga(-Gruppe) ist der jeweilige vom Liga-Ausschuss gewählte Ligaleiter. Er vertritt den Gesamtturnierleiter innerhalb seiner Liga(-Gruppe). Dabei hat er insbesondere folgende Aufgaben: a) Ansetzen von erforderlichen Stechen, b) Herausgabe von Ergebnislisten und Tabellen (ggf. im Zusammenwirken mit dem Ausrichter eines Punktspiels), c) Durchführung der Siegerehrung innerhalb seiner Zuständigkeit (ggf. im Zusammenwirken mit dem DMV-Sportwart oder einem von diesem beauftragten Vertreter), d) Vertretung der Liga gegenüber dem DMV, e) Zusammenarbeit mit dem DMV-Pressereferenten in der Öffentlichkeitsarbeit. (3) Die am Punktspielbetrieb der jeweiligen Liga(-Gruppe) teilnehmenden Mannschaften bilden einen Liga-Ausschuss für ihren Bereich, der aus je einem Vertreter der teilnehmenden Mannschaften und dem Ligaleiter besteht, sofern keine anderen Regelungen festgelegt sind. Der Ligaleiter beruft die Sitzungen des Liga-Ausschusses ein und leitet sie. Jedes Mitglied des Liga-Ausschusses hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit in dieser Generalausschreibung nicht etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ligaleiters. Der Liga-Ausschuss hat die Aufgabe, sämtliche organisatorischen Festlegungen für die laufende und ggf. kommende Saison zu treffen. Er kann über Ausnahmeregelungen beschließen, soweit dies in dieser Generalausschreibung vorgesehen ist. @ holger du bist nicht doof ! gruss, lessi |
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Da ich nicht davon ausgehe, dass ein Beschluss des Ligaausschusses vorliegt, wollte ich das vorpreschen unseres gemeinsamen Vereinskamerads nur ein wenig einbremsen. Das dies bislang noch nicht geschehen sein konnte, war dem ersten Post von Lessi zu entnehmen. Zitat:
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Weil die Liga es so wollte. So wie z.B. die RL Südost Damen z.T. auf ihre Heimspiele verzichtet hat, weil sie mit anderen Ligen zusammen spielen wollten.
Allerdings galt bis vor ein paar Jahren (ich weiß nicht mehr genau, wann wir das geändert haben) auch noch der umgekehrte Grundsatz. Also immer 6 Spieltage, es sei denn, auf Antrag der Liga wird gekürzt. Da gab es immer lange Diskussionen, ob die Kürzung sportlich gerechtfertigt ist oder nicht. Jetzt ist es einfach: pro Mannschaft ein Heimspiel und fertig. Nur bei 2 oder 3 Mannschaften gibt es Sonderregelungen. Oder eben, wenn die Liga selbst das möchte. |
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