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Panninho 03.06.2009 19:27

Nochmal für alle:

Mir ist völlig egal was Schäfersee macht und zu welchem Zeitpunkt.

Warum darf ich, in meinem speziellen Fall, nicht an der Aufstiegsrunde teilnehmen?

Wer kann mir eine Argumentation liefern?

Panninho 03.06.2009 23:17

Zitat:

Zitat von Lenny (Beitrag 124006)
Letztlich steht in der Sportordnung, dass die Sperre entfallen KANN....

Wer entscheidet?

BerndF 04.06.2009 04:57

Der Reinickendorfer MGC ist der Rechtsnachfolger des MGC Schäfersee und somit rein rechtlich verpflichtet am Aufstiegsspiel teilzunehmen. (siehe auch Post 25))

Dein Problem Panninho ist ein gänzlich anderes.

Frag doch einfach den Funktionär der deinen Antrag abgelehnt hat wieso er abgelehnt wurde.

bärliner 04.06.2009 07:19

Zitat:

Zitat von Panninho (Beitrag 124001)
Ein DMV-Funktionär, den ich angeschrieben hatte.

Du kannst es ruhig deutlich schreiben, dass du die Auskunft von demjenigen bekommen hast, der in diesem Fall (weil LV-übergreifender Wechsel) letztlich auch zu entscheiden hätte, nämlich von mir. Aber bisher liegt ja noch nicht einmal ein entsprechender Antrag von dir bzw. deinem neuen Verein vor. Also erst einmal den formellen Weg gehen und dann die Rubrik "BILD - ach nee, auwi - hilft dir" einschalten. Umgekehrt bekommt das immer ein "G'schmäckle", wie man im Südwesten zu sagen pflegt.
Übrigens ist die Regelung mit der Sperre im Ligenverkehr vor allem auf Initiative des NBV zustande gekommen, weil die Spieler dort besonders exzessiv die durch die Saisonumstellung entstandene Lücke ausgenutzt haben. Ist schon irgendwie tragisch....

Panninho 04.06.2009 12:02

Moment mal.
Du hast mir ausdrücklich geschrieben, dass ich nicht an der Relegation teilnehmen darf.
Dann habe ich den Landessportwart des NBV eingeschaltet, der mit dir auch schon gesprochen hat.
Mit dem gleichen Ergebnis. Andere offizielle Wege fallen mir spontan nicht ein.

Jetzt werde ich hier angeprangert, nur weil ich mir eine Meinung der User einholen will, wie sie die Sachlage sehen.

Ohne Worte.

Panninho 04.06.2009 12:12

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 124099)
Übrigens ist die Regelung mit der Sperre im Ligenverkehr vor allem auf Initiative des NBV zustande gekommen, weil die Spieler dort besonders exzessiv die durch die Saisonumstellung entstandene Lücke ausgenutzt haben. Ist schon irgendwie tragisch....

Haben die auch alle ihren Wohnsitz um 150km verlagert? Den letzten Satz kannst du dir auch schenken...

bärliner 04.06.2009 13:20

Moment mal, du hast bei mir angefragt, wie die Sache zu sehen ist und darauf habe ich dir geantwortet. also eine Auskunft erteilt. Dabei habe ich dir auch das Verfahren dargestellt. Nur dass dieses Verfahren bisher gar nicht eingeleitet wurde. Wenn du also eine endgültige Entscheidung haben möchtest, die dann ggf. auch in einem Instanzenzug angegriffen werden kann, musst du (bzw. dein neuer Verein) erst einmal einen Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung stellen und die dazugehörigen Nachweise über das Vorliegen der besonderen Umstände einreichen. Dann sind die beteiligten LV zu hören und danach ergeht eine Entscheidung. All das ist bisher nicht passiert, stattdessen wird das Thema hier aufgeworfen - aber was soll das bringen?

Panninho 04.06.2009 13:56

Weil du, vielleicht kannst du dich erinnern, in dieser mail mir unumstößlich mitgeteilt hast, dass ich nicht teilnehmen darf.

Warum soll ich dann also einen Antrag stellen, wenn der Entscheidungsträger mir im Vorraus schon seinen Entschluss mitteilt.
Welcher übrigens in meinen Augen nicht rechtens ist.

Ist es dann nicht legitim andere Personen nach ihrer Meinung fragen zu dürfen?

...

ABCoolboy 04.06.2009 14:05

Zitat:

Zitat von Panninho (Beitrag 124177)
Weil du, vielleicht kannst du dich erinnern, in dieser mail mir unumstößlich mitgeteilt hast, dass ich nicht teilnehmen darf.

Warum soll ich dann also einen Antrag stellen, wenn der Entscheidungsträger mir im Vorraus schon seinen Entschluss mitteilt.
Welcher übrigens in meinen Augen nicht rechtens ist.

Ist es dann nicht legitim andere Personen nach ihrer Meinung fragen zu dürfen?

...

Mach dir nix draus. Als Berliner passt er sich der Regierung an. Die machen das auch so :D

Landei 04.06.2009 15:46

Jetzt ich auch:

Die Regel besagt, dass die Spielberechtigung erteilt werden kann, wenn der Wohnsitz gewechselt wird und/oder sich beruflich um 150km verändert. Wie gesagt kann.

Stellt sich die Frage, warum ist hier -sicherlich bewusst - eine Kann-Regelung mit Ermessensspielraum getroffen worden? Hintergrund dieser Regel ist doch, dass ein Spieler, der so weit verzieht, wie Christian, deutlich höhere Aufwendungen für den Sport hat und am Vereinsleben des bisherigen Vereins in einem geringeren Maße teilnehmen kann. Und um dies bei einem neuen Verein zu ermöglichen, wurde diese Regelung geschaffen.

Im konkreten Fall aber scheint es Panninho wärrend der nach dem Umzug (01.04.) stattgefundenen Meisterschaftsspiele der 2. BL Süd (Arheilgen, Murnau, Kelheim) nicht gestört zu haben, da er jedes Mal als Spieler mit von der Partie war. Und nun, da der alte Verein verdientermassen und auch sicherlich durch die spielerische Qualität von Christian Meister der 2. BL Süd geworden ist und bekanntlich nicht aufsteigen möchte, da möchte er seinem neuen Verein für das Aufstiegsspiel zur 2. BL Nord zur Seite stehen.

Somit sollte/ wurde m.E. zu Recht die Anfrage bereits vorab negativ beschieden.

Auch ich wohne sehr weit von meinem Heimverein entfernt. Nun bin ich im vergangenen Jahr innerörtlich umgezogen und hätte somit nach SpO auch jederzeit der SGA meinen Rücken kehren können und sofort für den MGC Epe antreten können, obwohl mir vorher auch kein Weg zu weit war. Das fände ich, und schon aus Gründen des faieren Sports, nicht besonders gut.

Ich finde es gut und wichtig, dass in solchen Fällen die Regeln - vor dem Hintergrund einer etwaigen Wettbewerbsverzerrung - streng ausgelegt werden.

@ Christian: Sicher würden die Kölner mit Dir bessere Karten haben (welcher Verein hätte dies nicht), aber sie schaffen das auch so!!

Nachzulesen im Kölschen Grundgesetz, § 3.


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