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-   -   Rundschreiben zur Neuordnung der Spielregeln - S11 (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=2311)

DiStefano 19.12.2007 18:40

Rundschreiben zur Neuordnung der Spielregeln - S11
 
Hallo Forumsgemeinde,
ich hatte seit dem Umzug des Auwi-Forums ausgesetzt, aber was ich da vorletztes Wochenende auf einer Schiedsrichter-Fortbildung zum Thema S11 neu gehört habe, hat mich dazu veranlasst, mich hier doch mal wieder anzumelden.
Dem Vernehmen nach sind die Regelungen des Rundschreibens für das Sportkalenderjahr 2008, d. h. damit auch noch für die Saison 2008/09 bereits unabänderlich. Die nächste einzuberufende Sportwartevollversammlung könnte für später dann allerdings wieder Änderungen vornehmen, welche m. E. auch dringend angeraten sind. Denn manche der neuen S11-Regelungen sind zwar gut gemeint, aber z. T. dilettantisch ausgeführt und weisen Formulierungsmängel auf, die Probleme bei der Justiziabilität hervorrufen.
Ich verteile meine Anmerkungen zur S11-Neuordnung aus Platzgründen auf mehrere Postings.

Piependeckel 19.12.2007 18:48

S11 ?

Hoffentlich nix wirklich richtig richtig schlimmes!

DiStefano 19.12.2007 19:19

Kategorien-Neuordnung
 
Zunächst mal zu den neuen Kategorie-Regelungen. Über die sicherlich gewagte, wenn nicht skurrile Kategorienbezeichnung "Kinder" ist hier bereits ausgiebig diskutiert worden. So muss ab sofort ein McDonalds-gestählter 90-kg-Koloss im Alter von 15 Jahren, zu dem bei einer Preisverleihung der Turnierveranstalter schon mal auf die Zehenspitzen gehen muss, um die Medaille umzuhängen, minigolftechnisch als Kind bezeichnet werden. Nun gut, wenn der DMV meint, dass dadurch die Außenwirkung unseres Sports befördert wird...

Erheblicher ist da schon eine andere Neuregelung:

Zitat S11, 14.4:
"Spieler aller Kategorien sind außerdem in der allgemeinen Klasse (Herren oder Damen) spielberechtigt."

Nun will also dieser 90-kg-Koloss - er hat sagen wir mal einen Eternit-Jahresschnitt von 22,0 - seinem Wunsch entsprechend in der Allgemeinen Klasse mitspielen. Dass er das bei den HERREN kann, steht außer Frage. Aber auch bei den DAMEN? Das in der zitierten Regelung enthaltene "oder" ist zweifellos ein ein- und kein ausschließendes. Wortklauberei? Sicher, aber was ist Juristerei denn Anderes? Im Streitfall kann sich kein Regelsetzer darauf berufen, mit seiner Regel etwas ganz anderes GEWOLLT zu haben. Die Entscheidung eines etwaigen Rechtsausschusses müsste, gemäß der Regelformulierung, fraglos den Wunsch des männlichen "Kindes" nach Start in der Damenkategorie bedienen. Es ist den Regelsetzern angeraten, zur Schaffung von Klarheit den Zusatz einzufügen, dass männliche Teilehmer NUR in der Herren-AK, weibliche Teilnehmer dagegen NUR in der Damen-AK antreten dürfen. Es sei denn, ich hätte die Regelsetzer völlig falsch verstanden, und sie wollten tatsächlich in der Allgemeinen Klasse die Geschlechtertrennung aufheben, was aber die Beibehaltung der Begriffe "Damen" und "Herren" nicht eben nahelegt.

(weitere Vorweihnachtsschmankerl aus der neuen S11 folgen!)

DiStefano 19.12.2007 19:40

Verschobene Gewichte beim Unerlaubten
 
Der neue Strafenkatalog ist zunächst einmal zu loben. Der Schiedsrichter hat nun dadurch, dass die Bestrafungsregeln straffer und transparenter als bisher sind, eine höhere Sicherheit im Bestrafen von Unerlaubtem. Ferner sinkt bei ihm die Hemmschwelle, Bestrafungen in der Praxis des Turniers auch tatsächlich auszusprechen und sich nicht hinter der "hab grad nichts gesehen *indieluftguckundpfeif*"-Ausrede zu verstecken, insofern er befürchten muss, eine Mannschaft bei Einschreiten ergebnistechnisch in den Abgrund zu schicken (z. B das legendäre 7 + 4-Spielchen bei einer vergessenen Bahn, das in einem Mannschaftsspiel schon mal 6 Punkte und den Abstieg kosten kann!). Zu hoffen bleibt da natürlich auch, dass die Hemmschwelle bei den potenziellen Tätern nicht ebenso absinkt, wenn nämlich Strafen für Unerlaubtes nicht mehr abschreckend genug sind.

Bedenklich ist allerdings das neue Gewichtungsverhältnis einzelner Übertretungen bzw. ihrer Ahndungen. Die neue Regel S11, 18 wertet es beispielsweise genauso schlimm, einen nicht lizensierten Ball zu spielen (V + 2), wie
- dem Gegner absichtlich in den Schlag zu brüllen (Vorsätzlicher Verstoß mit Nachteil für einen anderen Turnierteilnehmer, Punkt 6b)
- zu wenig aufgeschriebene Schläge vorsätzlich oder grob fahrlässig zu dulden, m. a. W. zu betrügen (früher: 10 Strafpunkte!) (was soll das überhaupt im Zusammenhang mit Protokollführung bedeuten: "grob fahrlässig"??) (Punkt 6c)
- den Lauf von Bällen absichtlich zu verändern, also auch zu betrügen (Punkt 6f)
- Bahnen zu verändern (früher: Startverbot für das Turnier/Disqualifikation) (Punkt 6g)

Auch ist das Spielen nicht lizensierter Bälle z. B. schlimmer als Schlägeraufhauen (sofern nicht dabei der Fuß eines anderen Turnierteilnehmers getroffen wird, wodurch diesem ein "Nachteil" i. S. Punkt 6b) entstehen würde) oder Schlägerschmeißen, sofern man nicht einen anderen Turnierteilnehmer dabei trifft. Dafür gibt's nämlich jetzt nur noch E + 1!

Dass hier die moralischen Gewichte ähnlich verschoben sind wie in einem Staat, in dem die Beschmutzung von Staatseigentum oder die Beleidigung von Regierungspolitikern höher bestraft wird als Diebstahl oder Drogenhandel, liegt auf der Hand.

(das war auch noch nicht alles, es kommt noch mehr...)

bärliner 20.12.2007 09:11

@distefano
Ich bin ja sehr erfreut, dass Du Dich mit diesen Dingen so intensiv auseinandersetzt. Ich hab da nur eine Bitte: Wenn Du alles durch hast, schreibe es bitte in eine normale Email (oder altmodisch auf ein Blatt Papier) und schicke mir das Ganze dann zu. So ist es dann wesentlich einfacher, die Dinge zu prüfen und in den zuständigen Gremien zu besprechen.

Was mögliche Änderungen an den int. Spielregeln angeht, so wäre das Procedere wie folgt: Antrag eines Landesverbandes an die SpWVV 2009, nach Beschlussfassung dort Vorlage an die Bundesversammlung 2009, und anschließend Antrag des DMV an die WMF-Delegiertenversammlung, die vsl. im August 2009 stattfindet. Inkrafttreten evtl. Änderungen dann zum 1.1.2010. Nur mal so zur Darstellung der Entscheidungswege.

Nun noch konkret: Was das "Damen oder Herren" (bei der AK) angeht, so hast Du nicht ganz unrecht. Das Wort "bzw." wäre hier wohl besser, es ist aber in dieser Weise gemeint.
Die besonderen Strafen (also die Mindeststrafen für bestimmte Vergehen) sind im Wesentlichen 1:1 aus dem alten Strafenkatalog übernommen worden. Ist interessant, dass es bisher keinen gestört hat (manchmal ist Unübersichtlichkeit auch ein Vorteil ;) ).

pinkydiver 20.12.2007 09:46

Hallo DiStefano,

gut gesprochen, was die Strafe für nicht lizensierte Bälle angeht muß sich kein Spieler ernsthafte Gedanken machen müssen.

Kein Schiedsrichter ist in der Lage überhaupt zu beurteilen welches ein lizensierter Ball ist und welcher nicht. Im Zweifelsfall genügt die Aussage, der BAll wurde vor (ich glaube 2000) hergestellt, die sind nämlich alle erlaubt, das Gegenteil beweisen kann er sowieso nicht.

HDC

awhw 20.12.2007 09:59

(nicht) erlaubte Bälle
 
Soweit ich mich erinnere, blieb(en) die Anfrage(n) zur Lizensierung der Bälle im DMV-Forum damals unbeantwortet. Also ist es nun wichtig - oder nicht?
Egal - tröstlich zu lesen, dass eine Kontrolle ohnehin ans unmögliche grenzt!

bwbobo 20.12.2007 10:08

Zitat:

Zitat von DiStefano (Beitrag 50861)
Zitat S11, 14.4:
"Spieler aller Kategorien sind außerdem in der allgemeinen Klasse (Herren oder Damen) spielberechtigt."

Nun will also dieser 90-kg-Koloss - er hat sagen wir mal einen Eternit-Jahresschnitt von 22,0 - seinem Wunsch entsprechend in der Allgemeinen Klasse mitspielen. Dass er das bei den HERREN kann, steht außer Frage. Aber auch bei den DAMEN? Das in der zitierten Regelung enthaltene "oder" ist zweifellos ein ein- und kein ausschließendes. Wortklauberei? Sicher, aber was ist Juristerei denn Anderes? Im Streitfall kann sich kein Regelsetzer darauf berufen, mit seiner Regel etwas ganz anderes GEWOLLT zu haben. Die Entscheidung eines etwaigen Rechtsausschusses müsste, gemäß der Regelformulierung, fraglos den Wunsch des männlichen "Kindes" nach Start in der Damenkategorie bedienen. Es ist den Regelsetzern angeraten, zur Schaffung von Klarheit den Zusatz einzufügen, dass männliche Teilehmer NUR in der Herren-AK, weibliche Teilnehmer dagegen NUR in der Damen-AK antreten dürfen. Es sei denn, ich hätte die Regelsetzer völlig falsch verstanden, und sie wollten tatsächlich in der Allgemeinen Klasse die Geschlechtertrennung aufheben, was aber die Beibehaltung der Begriffe "Damen" und "Herren" nicht eben nahelegt.

guckst Du unter 14.6, da ist die Zuordung genauer definiert

DiStefano 20.12.2007 10:16

@bwbobo
Leider falsch gedacht. Punkt 14.6 trifft nicht den Fall, um den es geht. Es fehlt der ausdrückliche Hinweis, dass diese Zuordnung auch in den Fällen wirksam wird, wenn jemand freiwillig in der AK mitspielen will. Wollte man die in Punkt 14.6 propagierte Zuordnung auf die Fälle zu Punkt 14.4 übertragen, erforderte dies eine zusätzliche ausdrückliche Regelung.

Piependeckel 20.12.2007 11:59

Eine Sache habe ich gelernt:

*Brüllen* ist also überhaupt nicht strafbar. Erst dann, wenn man mir nachweisen kann, dass ich absichtlich jemandem in den Schlag gebrüllt habe.

Doch wie will man das nachweisen?

Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es Golfer gibt, die sowas absichtlich tun. Klar stört man den ein oder anderen ( unkonzentrierten Spieler ) vielleicht mal, aber ABSICHTLICH???

Was soll denn der norwegische Biathlet sagen, wenn er gerade auf die Scheiben schießen will, und die ganze Tribüne Kopf steht, weil zufällig ein Deutscher alle Scheiben weg geballert hat?

Das dieses *Brüllen* überhaupt in irgendeiner Weise in den Regularien auftaucht, wundert mich immer und immer wieder.

pinkydiver 20.12.2007 12:02

Zitat:

Zitat von Piependeckel (Beitrag 50908)
Eine Sache habe ich gelernt:

*Brüllen* ist also überhaupt nicht strafbar. .....
Das dieses *Brüllen* überhaupt in irgendeiner Weise in den Regularien auftaucht, wundert mich immer und immer wieder.


Diese sinnlose Brüllerrei sollte man mal ganz abschaffen, international wird da auch mehr und mehr eingeschritten, so daß es sich auf ein erträgliches Maß reduziert hat

HDC

pinkydiver 20.12.2007 12:07

Zitat:

Zitat von DiStefano (Beitrag 50866)
Auch ist das Spielen nicht lizensierter Bälle z. B. schlimmer als Schlägeraufhauen (sofern nicht dabei der Fuß eines anderen Turnierteilnehmers getroffen wird, wodurch diesem ein "Nachteil" i. S. Punkt 6b) entstehen würde) oder Schlägerschmeißen, sofern man nicht einen anderen Turnierteilnehmer dabei trifft. Dafür gibt's nämlich jetzt nur noch E + 1!

Findest Du Schlägerschmeissen schlimm? Das sollte überhaupt nicht bestraft werden egal wie weit er fliegt, solange nicht die Mitspieler getroffen werden, dann ist es Körperverletzung,
das ist doch endlich mal Action auf dem Platz und das wollen die Zuschauer sehen.

Haste mal gestern abend das Tennis Match Boris Becker gegen John McEnroe gesehen.
Ich bglaube da flogs Mäc's Schläger mindesten 1 mal pro Minute irgendwo hin, von den Pöbelleinen mal ganz zu schweigen. Was ist passiert, nichts. Schlechtes Vorbild für Jugendliche, sicher aber das Volks wills sehen.

HDC

Raila 20.12.2007 12:30

Warum muß eigentlich alles geändert werden und wer hat das ganze geändert, würde mich mal interessieren.
Eine solche Vielzahl von Änderungen hätte bei einer Direktvorlage bei den Landessportwarten doch wohl keine Chance zur Ratifizierung gehabt ohne das Einwände erfolgt wären.

DiStefano 20.12.2007 13:50

@bärliner
Hallo Günter, ich finde es super, dass du hier für den DMV so prompt reagierst, so sollte es immer sein. Kompliment!

>Ich bin ja sehr erfreut, dass Du Dich mit diesen Dingen so intensiv auseinandersetzt. Ich hab da nur eine Bitte: Wenn Du alles durch hast, schreibe es bitte in eine normale Email (oder altmodisch auf ein Blatt Papier) und schicke mir das Ganze dann zu. So ist es dann wesentlich einfacher, die Dinge zu prüfen und in den zuständigen Gremien zu besprechen.

Mach ich, wenn ich anschließend noch genügend Zeit frei habe!

>Was mögliche Änderungen an den int. Spielregeln angeht, so wäre das Procedere wie folgt:

Da ich kein Funktionär mehr bin und auch keiner mehr sein will, interessiert mich das Entscheidungsprocedere nicht. Wenn der DMV meint, dass an meinen kritischen Anregungen was dran ist, wird er schon ein Entscheidungsprocedere finden, da bin ich mir ganz sicher.
Und wenn er das nicht meint, dann störts mich auch nicht weiter, so ernst nehme ich das Minigolfen nicht.

>Nun noch konkret: Was das "Damen oder Herren" (bei der AK) angeht, so hast Du nicht ganz unrecht. Das Wort "bzw." wäre hier wohl besser, es ist aber in dieser Weise gemeint.

Nur schade, dass in Rechtsstreitfällen nie das zählt, was der Regelsetzer gemeint hat, sondern wie es wörtlich dasteht.

>Die besonderen Strafen (also die Mindeststrafen für bestimmte Vergehen) sind im Wesentlichen 1:1 aus dem alten Strafenkatalog übernommen worden. Ist interessant, dass es bisher keinen gestört hat

Wird es vermieden, dass vor der Neueinführung von Regeln eine breite öffentliche Diskussion erfolgt, ist die Wahrscheinlichkeit nur sehr gering, dass Störendes rechtzeitig erkannt wird.

Freundliche Grüße
Stephan

DiStefano 20.12.2007 14:02

Nachschlag - Was die Spieler ab jetzt dürfen
 
Durch die Neuordnung der Spielregeln S11 dürfen Spieler jetzt einiges, das ihnen vorher verwehrt war. Nehmen wir zum Beispiel mal das Mitführen von Kühlausrüstung. Das Mitführen von Wärmekoffern war ja nach alter Regelung schon erlaubt, nun also auch noch die Kühlausrüstung. Fraglos ein logisch nachvollziehbarer Schritt, der den Materialherstellern sicherlich neue Marktchancen erschließt. Ein Beitrag unseres Sportes zum zarten Wirtschaftsaufschwung sozusagen.

Nicht ganz so logisch nachvollziehbar, zum Teil sogar sportwidrig ist der gewollte oder vielleicht auch ungewollte Wegfall anderer Verbote. Ein ganz großes Problem stellt das Handy dar, dessen Benutzung auf der Anlage nach alter Regelung explizit sanktioniert war. Dieser Passus wurde in die Neufassung des S11 nicht mitübernommen, mit dem Ergebnis, dass die Spielregeln jetzt keine Handhabe mehr zur Unterbindung des Handygeklingels auf der Anlage bieten. Man findet unter Punkt 13.1 nur noch den Passus: "Die Benutzung oder das Mitführen von Hilfsmitteln (z. B. Zieleinrichtungen, Wasserwaagen oder Funkausrüstungen) ist für alle auf der Turnieranlage befindlichen Personen während des Turnieres verboten.", und NICHTS WEITER. Man müsste nun begriffstechnisch das Handy dem Oberbegriff "Funkausrüstung" zuordnen, um Geklingel untersagen zu können. Dies birgt zwei Probleme. Einerseits: Ist das Geklingel eines in der Balltasche liegenden Handys "Benutzung" im Sinne 13.1? Wohl kaum, denn Benutzung setzt eigene Aktion des Handyverwenders voraus. "Benutzung" wäre erst gegeben, wenn der Aktive das Gespräch tatsächlich annähme. Andererseits: Wäre das Handy "Funkausrüstung" i. S. 13.1, dann wäre ja bereits das MITFÜHREN untersagt. Man dürfte es also auch nicht im stumm- oder ausgeschalteten Zustand auf die Anlage verbringen, analog des Mitführens von Alkohol.

Weitere jetzt erlaubte Verhaltensweisen sind:
- einen Ball aus Metall, Stein o. ä. kraftvoll durch einen Salto zu schlagen (vgl. Punkt 4.1), mitsamt den zu erwartenden Lärmbelästigungen, und was schwerer wiegt, mitsamt den zu erwartenden technischen Schäden am Hindernis und der Endkreisbande. Hier sind bereits Konflikte mit Platzbesitzern vorprogrammiert, die möglicherweise auf ihr Hausrecht pochen und das Spielen solcher Bälle für ihren Platz untersagen könnten, und die eventuell dem Verband am Ende eines Meisterschaftsturniers im Wege des Schadensersatzausgleichs die Rechnung für die Sanierung bestimmter in Mitleidenschaft gezogener Bahnen präsentieren könnten. Hier wäre ein Beschädigungsverbot als regeltechnischer Zusatz zu Punkt 4.1 mehr als angebracht.
- im Protokoll eingetragene Falschergebnisse noch vier bis fünf Bahnen später zu korrigieren (so wie es schon bisher geschätzt 98 % aller Spieler ungestraft taten), allerdings nur bis die Runde abgezeichnet ist. Punkt 10.6 i. Vb. mit 10.7 legt nur fest, dass die Korrektur falscher Eintragungen "grundsätzlich" vor dem Eintragen des nächsten Ergebnisses möglich sei, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, die dies absolut zwingend vorschrieb. Im Konfliktfall lässt sich jetzt dann sicher stets eine Ausrede finden.
- während des Turnieres straflos Markierungen anbringen, sofern diese veränderlich sind (also z. B. mit einem Bleistift einen kleinen Punkt hinmalen und diesen sofort nach dem Bespielen der Bahn wieder wegradieren); das mag den Einen oder Anderen hier erstaunen, denn Punkt 2.15 scheint ein solches Verhalten doch klar zu verbieten: "Es ist nicht erlaubt, irgendwelche Veränderungen an den Bahnen vorzunehmen (z. B. Löcher bohren). Ebenso ist es ... nicht erlaubt, vor oder während eines Turnieres irgendwelche Markierungen mit Schreibgeräten, Schlägern oder anderen Objekten auf oder neben den Bahnen anzubringen." Geht man jedoch weiter zu Punkt 18, 6g), erlebt man eine Überraschung: zu bestrafen (mit V + 2) ist nur, wenn der Spieler "Veränderungen oder unveränderliche Markierungen" angebracht hat! Das Adjektiv schließt m. a. W. VERÄNDERLICHE Markierungen von der Bestrafung aus. Der Sinn dieser Einschränkung liegt für mich völlig im Dunkeln - das Wort "unveränderliche" müsste rausgestrichen werden, nur so ist die Konsistenz von Verbotenem ("irgendwelche") und zu Bestrafendem ("unveränderliche") sichergestellt. Dass ein Schiedsrichter das Anbringen veränderlicher Markierungen nur durch ein mahnendes: "Du Böser, das ist aber verboten, was du da gemacht hast!" ahnden soll, kann sicher nicht das Ziel sein.

(das war noch längst nicht alles, ich hab da noch mehr im Sack)

DiStefano 20.12.2007 14:41

Zitat:

Zitat von Piependeckel (Beitrag 50908)
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es Golfer gibt, die sowas absichtlich tun. Klar stört man den ein oder anderen ( unkonzentrierten Spieler ) vielleicht mal, aber ABSICHTLICH???
.


Du hast noch nicht wirklich Bundesliga gespielt, kann man das so sagen?

Raila 20.12.2007 15:47

@diStefano: wenn ich das alles lese, geben wir am besten unsere alten Lizenzen zurück und machen einen neuen Schiedsrichter oder Oberschiedsrichterschein, wenn sich so viel ändert. s5:-)
Vieles was wir gelernt haben ist demnächst nutzlos:mad: .Vieleicht schickt uns der DMV auch , natürlich auf Verbandskosten, ein neues Regelwerk zu.:rolleyes:
Oder noch besser, die Sportwartevollversammlung stimmt einfach nicht zu.ba1:-) ach ich vergaß eine zustimmung ist ja gar nicht mehr nötig und vor dem Sankt Nimmerleinstag kanns nicht geändert werden.

Und den Satz unterschreib ich Dir DI Stefano
Wird es vermieden, dass vor der Neueinführung von Regeln eine breite öffentliche Diskussion erfolgt, ist die Wahrscheinlichkeit nur sehr gering, dass Störendes rechtzeitig erkannt wird.

DiStefano 20.12.2007 18:00

Was dürfen ab jetzt die Spieler nicht mehr?
 
Aufgrund der neuen Regeln dürfen die Spieler jetzt einiges mehr, das hatte ich bereits aufgezeigt. Aber sie dürfen jetzt auch einiges nicht mehr, was sie bisher durften.

- zum Beispiel am Mittelhügel, sofern der Ball wieder nach ganz hinten gerollt ist, wieder vom altbekannten und eintrainierten Punkt abschlagen. Nein, der Ball muss ab jetzt abgelegt werden, und zwar meistens auf die rote Linie, die es ab sofort gibt. Was man mit denjenigen Bahnen macht, die am Abschlagsfeld eine geschlossene Bande aufweisen oder die in die Grasnarbe eingelassen sind, sodass der zurückkommende Ball an der Grasnarbe abprallt und wieder nach vorne rollt (jawohl, auch solche Eternitanlagen gibt es!), entzieht sich bisher der Kenntnis - eine verlässliche Aussage einer zuständigen Stelle dazu war bisher nicht zu bekommen. Sicher ist jedoch, dass die Ablegeregelung an einer Bahn nicht davon abhängen kann, ob sie mit oder ohne Bande am Abschlagsfeld ausgeführt ist. Stattdessen sollte Vorschrift werden, was meiner Meinung nach schon längst Vorschrift sein sollte: dass nämlich eine Bande hinter einem Abschlagsfeld nichts zu suchen hat und notfalls abgeflext gehört.

- einen Ball spielen, der bei 25 Grad nach 1 m Fall über 85 cm hoch springt. Da bin ich schon mal gespannt, wie man das an Spieltagen im März (in diesem Jahr z. B. der JLP in Trappenkamp) mit den zu erwartenden 5 bis 8 Grad und Schneeregen kontrollieren will.

- seinem Mitspieler Schatten geben, um beispielsweise das Flimmern der Schatten von Blättern, Ästen usw. auf der Bahn zu unterdrücken. Das widerspricht nämlich leider ab sofort der Regelung in 8.5: "Sofern möglich, haben sie [d. h. andere Personen] einen Abstand von mindestens 1 m einzuhalten" und steht obendrein in Konflikt mit der Regelung in 8.7: "Die Verwendung von ... Gegenständen als Zielhilfe ist strikt verboten, ebenso jede Art von Zielhilfe durch Betreuer oder andere Personen, sobald der Spieler Schlagstellung einnimmt." Ich habe das Gefühl, denjenigen, welche diese Regel "verbrochen" haben, war nicht klar, dass das im Sportwettkampf ausgesprochen beliebte und übliche "Schattenmachen" selbstverständlich unter den Passus "JEDE ART VON ZIELHILFE" fällt, da das "Schattenmachen" dem abschlagenden Spieler freilich BEIM ZIELEN HILFT! Sofern ein Untersagen dieser besonders sportlichen und fairen Verhaltensweise tatsächlich nicht gewollt war, ist dies wieder ein Beispiel für das Dilettieren beim Regelsetzen. Ich höre schon die Diskussionen auf einer bei 35 Grad ausgetragenen Meisterschaft, ob nun ein Schatten zur Kühlung oder als Zielhilfe (etwa bei den Filzabschlagsblechen) gegeben wurde. Da muss der Schiedsrichter dann aber ganz genau hinschauen, ob der gegebene Schatten auf dem Körper des Spielers oder auf der unter ihm liegenden Bahn platziert war. Da ist es wirklich ein Segen, dass die Regelreformer in der Eile offenbar versäumt haben, für das Geben von Zielhilfe eine Strafe zu definieren, sodass es dann womöglich bei einem bösen Blick des Schiedsrichters i. Vb. mit Zeigefingerwackeln bleibt.

- seinem Mitspieler die Bahn gegen Wind abschirmen. Auch diese besonders sportliche und faire Verhaltensweise wurde jetzt durch die Regelsetzer verboten (Strafe: V + 2; Punkt 18.6f). Denn Windabschirmung ist ab sofort nur noch stationär zulässig (Punkt 8.16), und auf welchen Anlagen es solche stationären Windabschirmungshilfen nicht gibt (nach allem was man so läuten hört, sollen diese auch noch transparent sein, d. h. aus Plexiglas und damit entsprechend teuer und anfällig gegen "Erblinden"), nun, da gibt es dann eben keine Windabschirmung.

(Fortsetzung folgt)

DiStefano 20.12.2007 18:31

Zitat:

Zitat von Raila (Beitrag 50938)
@diStefano: wenn ich das alles lese, geben wir am besten unsere alten Lizenzen zurück und machen einen neuen Schiedsrichter oder Oberschiedsrichterschein, wenn sich so viel ändert. .

Raila, jetzt wart mal ab, was ich über die Neuregelung aus Sicht eines Schiedsrichters schreibe - vielleicht stehst du dann nur noch zum ersten Teil deines Halbsatzes...

Raila 20.12.2007 18:38

Hoffentlich alles andere wäre nämlich Quatsch mit Soße und purer Aktionismus. OK ich warte.

BvB 20.12.2007 18:51

Zitat:

Zitat von DiStefano (Beitrag 50960)
- seinem Mitspieler die Bahn gegen Wind abschirmen. Auch diese besonders sportliche und faire Verhaltensweise wurde jetzt durch die Regelsetzer verboten (Strafe: V + 2; Punkt 18.6f). Denn Windabschirmung ist ab sofort nur noch stationär zulässig (Punkt 8.16), und auf welchen Anlagen es solche stationären Windabschirmungshilfen nicht gibt (nach allem was man so läuten hört, sollen diese auch noch transparent sein, d. h. aus Plexiglas und damit entsprechend teuer und anfällig gegen "Erblinden"), nun, da gibt es dann eben keine Windabschirmung.

(Fortsetzung folgt)

Noch viel besser ........

In einem Vorentwurf zu S 2 heiß es:
s4:-)
Bei internationalen und nationalen Meisterschaften sowie bei Spielen der 1. Bundesliga verwendete Windabschirmungen müssen transparent sein (Zitat Ende)

Was für ein Glück, für alle unterklassigen Meisterschaften und alle Ranglistenspieltage genügen demnach noch die alten Sonnenschirme :)

Aber noch ein Satz zum Prozedre:

Ich persönlich meine, das alles was dazu hier geschrieben wurde zwar richtig ist, aber dennoch meine ich das die Bundesversammlung als oberstes Organ unseres Sports durchaus die Möglichkeit diese Änderungen noch abzulehnen. Und mal ehrlich: ich glaube auch nicht das es dem WMF juckt wenn wir unsere Schüler weiterhin Schüler und nicht Kinder nennen (z.B.)

Aber schreib ruhig erst mal weiter, wenn du fertig bist habe ich vielleicht auch noch ein paar Anekdoten.

Raila 20.12.2007 18:55

Hallo BvB dann ließ Dir doch mal Antwort Nr. 5 von unserem bärliner durch, dann weißte das vorerst nix zu ändern ist.s5:-) (Der Smily ist übrigens nicht für dich gedacht lieber BvB)

DiStefano 20.12.2007 18:58

Die meisten Änderungen müssen ja gar nicht abgelehnt werden, im Gegenteil, ich finde fast alle von ihnen im Kern richtig - aber dieser Dilettantismus im Formulieren, der Unterschied zwischen dem, was man will und dem, was man zu Papier gebracht hat, der macht mich einfach krank...

BvB 20.12.2007 19:08

@ Raila

Gut - das ist die Lesart vom Bärliner. Sie mag ja auch richtig sein. Dennoch muss doch das höchste Gremium eines Sportverbandes die Möglichkeit haben,eine Änderung zu wollen oder nicht zu wollen und zwar sofort vor der Einführung oder wie in diesem Fall nach Bekanntwerden.

Ich stimme ja Di Stefano zu, aber das ganze wurde wohl im Eilverfahren im stillen Kämmerlein umgesetzt. Anders sind einige wirkliche gravierende Fehler nicht zu erkären.

Raila 20.12.2007 19:10

Dann muß diesem stille Kämmerlein ein Regel vorgeschoben werden, so erläßt man doch keine Regelnsp:-)

Olivia 20.12.2007 19:30

Zitat:

Zitat von DiStefano (Beitrag 50931)
Du hast noch nicht wirklich Bundesliga gespielt, kann man das so sagen?

Stimmt, in der Bundesliga wimmelt es nur so von unsportlichen und unfairen Spielern. Davon habe ich mich schon selber überzeugen können und höre es auch andauernd von anderen Nicht-Bundesligaspielern!!

Sharky 20.12.2007 20:30

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 50909)
Diese sinnlose Brüllerrei sollte man mal ganz abschaffen, international wird da auch mehr und mehr eingeschritten, so daß es sich auf ein erträgliches Maß reduziert hat
HDC

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 50910)
Findest Du Schlägerschmeissen schlimm? Das sollte überhaupt nicht bestraft werden egal wie weit er fliegt, solange nicht die Mitspieler getroffen werden, dann ist es Körperverletzung,
das ist doch endlich mal Action auf dem Platz und das wollen die Zuschauer sehen.
HDC

Sorry Dirk, aber manchmal glaube ich nicht mehr an die Normalität dieser Welt. Ist ja wohl nicht Dein Ernst, dass sich erst jemand verletzen muss bevor man bestraft wird, wohingegen ein Schrei der keinem wehtut strikt unterbunden werden soll?!? Mal abgesehen davon, dass ich seltenst jemanden sehe, der kommentarlos den Schläger wegfeuert. Denk mal drüber nach was Du hier für einen Mist verzapfst. *kopfschüttel*

pinkydiver 20.12.2007 22:41

Zitat:

Zitat von Sharky (Beitrag 51007)
Sorry Dirk, aber manchmal glaube ich nicht mehr an die Normalität dieser Welt. Ist ja wohl nicht Dein Ernst, dass sich erst jemand verletzen muss bevor man bestraft wird, wohingegen ein Schrei der keinem wehtut strikt unterbunden werden soll?!? Mal abgesehen davon, dass ich seltenst jemanden sehe, der kommentarlos den Schläger wegfeuert. Denk mal drüber nach was Du hier für einen Mist verzapfst. *kopfschüttel*

Da hat mal wieder jmd. alles tierisch ernst genommen, ich erklärs Dir gerne. In der Vergangenheit war es doch so: Brüllen und andere Reaktionen, weil man jubelt war OK, Brüllen und jegliche Reaktion weil man sich ärgert wurden,bestraft. das fand ich schon immer inkonsequent, denn das Ergebnis war das gleiche, Mitspieler werden dadurch gestört. Also: entweder erlaubt man alle emotionalen Entgleisungen oder keine. BAsta !

HDC

Pommes 21.12.2007 00:15

Zitat:

Zitat von DiStefano (Beitrag 50960)
- zum Beispiel am Mittelhügel, sofern der Ball wieder nach ganz hinten gerollt ist, wieder vom altbekannten und eintrainierten Punkt abschlagen. Nein, der Ball muss ab jetzt abgelegt werden, und zwar meistens auf die rote Linie, die es ab sofort gibt. Was man mit denjenigen Bahnen macht, die am Abschlagsfeld eine geschlossene Bande aufweisen oder die in die Grasnarbe eingelassen sind, sodass der zurückkommende Ball an der Grasnarbe abprallt und wieder nach vorne rollt (jawohl, auch solche Eternitanlagen gibt es!), entzieht sich bisher der Kenntnis - eine verlässliche Aussage einer zuständigen Stelle dazu war bisher nicht zu bekommen. Sicher ist jedoch, dass die Ablegeregelung an einer Bahn nicht davon abhängen kann, ob sie mit oder ohne Bande am Abschlagsfeld ausgeführt ist. Stattdessen sollte Vorschrift werden, was meiner Meinung nach schon längst Vorschrift sein sollte: dass nämlich eine Bande hinter einem Abschlagsfeld nichts zu suchen hat und notfalls abgeflext gehört.

@DiStefano
Eigentlich braucht man deswegen keine Banden abflexen, sofern der Platzbesitzer dieses überhaupt zulassen würde, sondern man behandelt die Bahn so, als ob sie keine Bande hinter dem Abschlagfeld hätte!
Das heißt, sofern ein rücklaufender Ball die Bande hinter dem Abschlagfeld berührt, ist dieser Ball so anzusehen, als ob er die Bahn verlassen hat und ist somit an den Punkt der roten Linie zu legen, an welchem er diese überrollt hatte.

Road Runner 21.12.2007 04:43

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 50898)
Hallo DiStefano,

gut gesprochen, was die Strafe für nicht lizensierte Bälle angeht muß sich kein Spieler ernsthafte Gedanken machen müssen.

Kein Schiedsrichter ist in der Lage überhaupt zu beurteilen welches ein lizensierter Ball ist und welcher nicht. Im Zweifelsfall genügt die Aussage, der BAll wurde vor (ich glaube 2000) hergestellt, die sind nämlich alle erlaubt, das Gegenteil beweisen kann er sowieso nicht.

HDC

Wie siehts denn mit en Bällen aus, die vor 2000 produziert worden sind??
die Mini´s sind älter, und haben keinen Aufdruck von irgent einem Hersteller ...

All die alten Klassiker, wie Deutschmann oder MG sind auch viel älter
was passiert mit diesen Bällen ?

MfG
Ralf

darthstar 21.12.2007 07:33

Zitat:

Zitat von Road Runner (Beitrag 51020)
Wie siehts denn mit en Bällen aus, die vor 2000 produziert worden sind??
die Mini´s sind älter, und haben keinen Aufdruck von irgent einem Hersteller ...

All die alten Klassiker, wie Deutschmann oder MG sind auch viel älter
was passiert mit diesen Bällen ?

MfG
Ralf

Nimm es mir nicht übel, aber hast Deine Frage doch schon in deinem zitiertem Feld selbst beantwortet.......

gruß darth

pinkydiver 21.12.2007 07:33

Zitat:

Zitat von Road Runner (Beitrag 51020)
Wie siehts denn mit en Bällen aus, die vor 2000 produziert worden sind??
die Mini´s sind älter, und haben keinen Aufdruck von irgent einem Hersteller ...

All die alten Klassiker, wie Deutschmann oder MG sind auch viel älter
was passiert mit diesen Bällen ?

MfG
Ralf

Habe ich doch geschrieben, die sind ausnahmslos alle erlaubt, es sei denn es sind Materialien die verboten sind, die Sprunghöhe ist zu hoch oder die Größe ist nicht im Limit.

HDC

pinkydiver 21.12.2007 07:40

Zitat:

Zitat von Pommes (Beitrag 51018)
@DiStefano
Eigentlich braucht man deswegen keine Banden abflexen, sofern der Platzbesitzer dieses überhaupt zulassen würde, sondern man behandelt die Bahn so, als ob sie keine Bande hinter dem Abschlagfeld hätte!
Das heißt, sofern ein rücklaufender Ball die Bande hinter dem Abschlagfeld berührt, ist dieser Ball so anzusehen, als ob er die Bahn verlassen hat und ist somit an den Punkt der roten Linie zu legen, an welchem er diese überrollt hatte.

Die Diskussion ist unnötig, da wird die alte Regel weiter gelten.

Ein kleines Bsp:
Ein alter Gradschlag ohne Hindernisse, der stark Richtung Endkreis zieht und noch die Stummelbanden rechts und links hat, also hinten nicht vollständig ausgeschnitten ist. Es passiert folgendes: Ich spiele einen Turbo, leider viel zu fest, so daß der Ball , der BAll kommt bis in Abschlagsfeld zurück, stößt links außen gegen die Stummelbande, läuft wieder in den Endkreis und kullert zum As. Das As zählt !!! Mein SPielpartner hingegen mach den gkeichen Sackschuß nur hat er Pecht , daß der Ball in der Mitte ist und am vorderen Bahnende die Bahn verläßt, der muß Schlag zwei von der roten Linie aus machen, so war es schon immer und so ist die regel momentan auch am Mittelhügel. Alles andere würde die Sache nur unnötig komplizieren und zu Streitfällen führen, wie hat der Ball die BAnde noch leicht berührt oder nicht.

HDC

Raila 21.12.2007 09:24

Für die Diskussion Grenzlinie am Mittelhügel empfehle ich Euch auch gerne das gleichlautende Thema (zu finden bei Kleine Regelkunde). Da haben wir die ganze Problematik schon mal ausführlich aufgegriffen.; auch das es zu unterschiedlichen Spielsituationen kommen kann.

Piependeckel 21.12.2007 11:46

Zitat:

Zitat von DiStefano (Beitrag 50931)
Du hast noch nicht wirklich Bundesliga gespielt, kann man das so sagen?

Wenn da so gespielt wird, dann legt meiner einer da auch keinen Wert drauf!!!

Stimmt schon, war immer nur Zaungast!!!

pinkydiver 21.12.2007 12:39

Zitat:

Zitat von DiStefano (Beitrag 50931)
Du hast noch nicht wirklich Bundesliga gespielt, kann man das so sagen?

Du aber auch nicht

HDC

Raila 21.12.2007 13:33

Och Leute, in dem Thema von DIStefano ist soviel Substanz zur Dislussion drin das man sich doch nicht verbal streiten muß;)
an den Themen "Windabschirmung" und "Schatten geben" z.B. hat sich noch keiner gestört, obwohl das ja seit Jahren gang und gebe ist und fast schon zum guten sportlichen Ton gehört. und das soll auch geändert werden?

DiStefano 21.12.2007 14:37

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 51060)
Du aber auch nicht

HDC


Hähä, lächerlich. Ich habe Mitte der 90er-Jahre mit Italo Fetti, Oliver Laible, Peter Zimmermann usw. spielen dürfen. Bei diesen Namen klingelts noch einigen in den Ohren. Als Nr. 5 unserer Mannschaft (MGC Bad Hersfeld) war ich meistens kurz vor der Laible/Zimmermann-Paarung - was das bedeutet, weiß jeder, der damals mitgespielt hat.

OT: Viel Spaß beim Blubbern!

DiStefano 21.12.2007 14:47

Auswirkungen der S11 auf die Schiedsrichter
 
Richtig übel wird es nun für die Schiedsrichter:

- sie müssen ab sofort bis 30 Minuten (statt wie bisher 10 Minuten) nach dem Turnier auf eingehende Proteste warten (Punkt 16.8). Das kann für Schiedsrichter, die wegen nachfolgender Privattermine weg müssen, schon mal ein zusätzliches Erschwernis sein. Übrigens hat diese zeitliche Ausdehnung auch konkrete Auswirkungen auf die Turnierspieler. Denn man darf ab sofort sein Bierchen oder ähnliches erst 30 Minuten, statt wie bisher 10 Minuten nach Turnierende genießen, und das auch an heißen Spieltagen.

- sie müssen die im vorigen Beitrag erwähnten Windabschirmungen während des Turnieres andauernd hin- und herrücken, damit sie auch bei drehenden Winden/Böen ihren Zweck erfüllen und nicht sinnlos in der Gegend rumstehen. Denn leider untersagt Punkt 13.4, dass der Spieler sich die Windabschirmung so zurechtrücken darf, wie er selber das für geboten hält. "Nur durch ein Mitglied des Schiedsgerichts" dürfen vielmehr diese stationären Windabweiser festgelegt und verändert werden, wie es dort heißt. In der Turnierpraxis heißt das dann wohl folgendes: Spieler X von der Mannschaft Y ist der Ansicht, die Windabschirmung stehe falsch. Er ruft nun also den Schiedsrichter, erklärt diesem, wie er die Windabschirmung zurechtgerückt haben will und der Schiedsrichter hat dies dann auszuführen. An einem windigen Tag dann ungefähr 200 mal. Es müsste dann ein Schiedsrichter so etwa 50 mal an einem Spieltag seine eigene Spielgruppe verlassen, um an einer anderen Bahn für einen anderen Spieler die Windabschirmung zurechtzurücken. Diese kleine Modellrechnung zeigt, dass die Vorschrift in Punkt 13.4 kaum praktikabel ist.

- sie müssen jede Menge Markierungen von Ballpositionen kontrollieren. Denn leider wurde in Punkt 12.4 neu festgelegt, dass bei jeder Unterbrechung das Spiel unmittelbar einzustellen ist und die Lage eines im Spiel befindlichen Balles zu markieren ist (aber nicht durch eine unveränderliche Markierung i. s. d. Punktes 2.15, gelle?). Dies hat zur Folge, dass beim obligatorischen Bahnenabziehen nach einer Unterbrechung Probleme bei der Lagebestimmung von Markierungen entstehen. Letztlich garantiert nur die Anwesenheit von Schiedsgerichtsmitgliedern, dass eine Markierung nach dem Abschluss der Bahnabzieharbeiten noch die gleiche Position aufweist wie vorher. Auf Abt.-1-Plätzen, wo bei Turnierunterbrechungen häufig mehr als drei Bälle "im Spiel" sein dürften, entsteht dann ein Problem, wenn das Schiedsgericht aus nur drei Mitgliedern besteht. Von diesen Schiedsgerichtsmitgliedern kann wohl kaum verlangt werden, dass sie zwei bis drei Bahnen gleichzeitig beaufsichtigen. Auch diese Regel wird in der praktischen Umsetzung größte Durchführungsprobleme hervorrufen.

Raila 21.12.2007 14:50

Och dann werden wr bald wohl ein paar Freiwillige weniger haben.:eek: Für Turniere wird es eh immer schwerer SChiedsrichter oder gar Oberschiedsrichter zu finden.


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