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Neuer Justizwahnsinn: Mörder frei aber verfolgt
Richter lässt Frauenmörder frei
Jetzt verfolgt ihn die Polizei, weil sie glaubt, dass er wieder zuschlägt Quedlinburg – Die Polizisten in Zivil verfolgen ihn, egal, wohin er geht. Frauenmörder Frank O. (40) soll spüren, dass sie ganz dicht hinter ihm sind. Richter halten den Ex-Knacki zwar für ungefährlich. Doch die Polizei sagt: Den müssen wir gut im Auge behalten ... Es ist ein einmaliger Fall! Obwohl Frank O. aus Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) nach 22 Jahren Haft ganz offiziell aus dem Gefängnis entlassen worden ist, beschattet ihn die Polizei, weil sie glaubt, dass er wieder zuschlagen könnte! Rückblick: 1984 erschlug der Mann seine Schwägerin († 26) mit einem Hammer, weil sie keinen Sex mit ihm wollte. Urteil: 15 Jahre Haft! 1992 wurde er vorzeitig entlassen. Nach nur zwei Monaten rammte er einer Arzthelferin (20) ein Messer in den Leib, verletzte sie schwer. Auch sie hatte sich ihm verweigert. Urteil diesmal: zehn Jahre! Da Frank O. im Gefängnis gedroht hatte, Aufseher zu töten, beschloss das Gericht eine Sicherungsverwahrung, ließ ihn also nicht aus dem Gefängnis heraus – bis zum 13. Dezember 2006. Da bescheinigten ihm Gutachter auf einmal, nur „mittelmäßig gefährlich“ zu sein. Für eine Sicherungsverwahrung müsste er „hoch gefährlich“ sein. Das Landgericht ließ den Mörder frei. Das Einmalige: Justiz- und Innenministerium ordneten dennoch eine Überwachung rund um die Uhr an. Sprecherin Ute Albersmann (41): „Keiner weiß, was passieren kann. Wir müssen für die größtmögliche Sicherheit sorgen. Für die Öffentlichkeit und für ihn.“ Pro Schicht verfolgen Frank O. bis zu 10 Beamte, warten in Autos vor dem Plattenbau, in dem er wohnt. Darf der Staat einem Ex-Knacki SO nachstellen? Martin Krems (43) vom Innenministerium: „Der Maßnahme stehen keine Rechtsgründe entgegen. Es ist eine offene Begleitung. Wir haben sie mit Herrn O. und seinem Anwalt abgestimmt.“ Der sieht das anders: „Ich habe meine Strafe abgesessen, will neu anfangen. Doch mit der Polizei im Nacken funktioniert das nicht. Im Arbeitsamt sagten sie mir, so bin ich nicht vermittelbar.“ Frank O. schrieb eine Petition an den Landtag und den Bundestag, bittet um Hilfe. Er will seine Bewacher loswerden! (Quelle: Bild-online) |
das dieser typ rund um die uhr bewacht wird find ich richtig da er anscheinend nicht aus seinen fehlern gelernt hat muss er jetzt mit den konsiqenzen rechnen da kenne ich nichts und da hab ich auch kein mitleid mit solchen menschen
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Logisch
.... aber er wurde freigelassen, weil ein Richter ihn nicht mehr als gefährlich ansieht. Und er wird nun bewacht, weil die Polizei ihn weiterhin für gefährlich hält. Wie geht denn sowas nach gesundem Menschenverstand zusammen bitte?
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gutachter ?!?
also ich persönlich finde, dass ein gutachter, der jemanden als geheilt oder auch nur nicht mehr "so" gefährlich einstuft für die taten des "geheilten" haften sollte.
wie oft haben schon "geheilte" dann doch wieder eine tat begangen!!! aber ein psychologe muss sich ja auch beweisen, d.h. er muss seinen patienten heilen. sollte er das nicht schaffen ist er ja ein schlechter arzt, leider ist der heilende und der gutachter meist ein und dieselbe person. der arzt stellt sich durch die heilung des patienten also selbst sein zeugnis aus, nämlich das gut gearbeitet zu haben. wenn der gutachter nun aber dafür haftet, würde sich der eine oder andere gutachter sein zeugnis vielleicht überlegen. aber es ist ja nicht nur dieses faul im staate -leider heisst es im original- dänemark |
Zitat:
Meine Vermutung ist, dass von Anwalt (und eventuell auch vom O. ) dieses Vorgehen so gebiligt wurde, um rauszukommen, und jetzt soll dran rumgeschraubt werden. Wenn das der Fall ist, müsste es ja irgendwo schriftlich festgehalten sein. Wenn nicht, ist Vadder Staat mal wieder nem Rechtsverdreher aufgesessen, und hat somit Unschuldige in Gefahr gebracht. |
Zitat:
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lenny
ganz richtig ist deine aussage nicht, sicherheitsverwahrung ist zwar keine echte strafe, weil sie sich ja an eine solche anschliesst, aber diese wird vor der nächsten ( die man aber bei dem menschen ja nicht ausschliesst bzw sogar davon ausgeht das er sie begehen wird ) ausgesprochen, um die allgemeinheit vor dem in sicherheitsverwahrung genommenen zu schützen. da sicherheitsverwahrungen aber vom richter ausgesprochen werden, wird man doch im allgemeinen sprachgebrauch von einer bestrafung sprechen. juristen sprechen hier nicht von strafe sondern von massregel |
Ich gebe zu, mich in diesem Metier nicht ganz so gut auszukennen, von daher nehme ich diese Info gerne zur Kenntnis.
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Schmarrn...!
Zitat:
Der Psychologe muss beurteilen – nicht heilen – er bekommt auch keine „Prämien“ für sein Urteil ! Zitat:
Die Überwachung dieses perversen *rschlochs kostet den Steuerzahler etwa 100.000 €uro im Monat. ICH sehe das Problem folgendermassen: a) wir haben keine Todesstrafe – und das ist auch gut so ! b) „lebenslänglich“ heisst in Deutschland <15 Jahre Haft> - zuwenig ! c) solche Wiederholungstäter (!) haben einfach endgültig „ihre Chance“ verspielt - aus und "BASTA!" |
man bietet diesen leuten genug an aber wenn sie das nicht annehmen wollen haben sie selber schuld und müssen dann mit den konsiqenzen leben
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