@BvB
Da hier gerade die Thematik "Spielerpass" angeschnitten wird, eine Frage an einen vielleicht weiseren Menschen als mich:
In der aktuellen Spielerpassordnung steht folgender Satz, mit dessen Aussage ich gar nicht zurechtkomme >
4. Erteilung der Spielberechtigung
(7) Die Ausstellung einer Spielberechtigung für die übrigen Kategorien erfolgt für die Dauer bis zum 31.12. des vierten diesem Jahr folgenden Jahres.
Kannst du mir oder ein anderer Sachkundiger bitte am besten in einem Beispiel erklären,
wie dieser Satz zu verstehen ist?
