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Alt 09.04.2009, 10:31
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In der Generalausschreibung überregionale Ligen in der Version von 01/2009 ist mit Punkt 9.2 diese Regelung ab der Regionalliga eingeführt.
Ich hätte dazu mal drei Fragen:

1. Gilt diese Regelung seit dem Januar 2009 oder erst ab Start der kommenden Saison?
2. Verstehe ich das richtig, dass mit dieser Regelung nur zeitlich nachgelagerte Einsätze an nummerngleichen Spieltagen anderer Ligen untersagt? Spielt Spieler X am 2. Spieltag der Regionalliga Y nimmt, darf er am Nachholspieltag des 2. Spieltags (oder verschobenen Spieltag) der Verbandsliga Z nicht mehr antreten. Um das umgekehrte Szenario, Spieler XX wurde am 2. Spieltag der Verbandsliga ZZ eingesetzt und soll jetzt am Nachholspieltag der Regionaliga YY spielen, muß sich die Ausschreibung der Verbandsliga ZZ kümmern? Oder ist es umgekehrt, dass in der Regionalliga nur solche Spieler startberechtigt sind, die noch nicht an einem nummerngleichen Spieltag irgendwo anders gespielt haben?
3. Wie ist festgelegt, was ein "nummerngleicher" Spieltag in einer unterklassigen Liga mit u.U. weniger Spieltagen ist?

Geändert von Lenny (09.04.2009 um 10:47 Uhr).
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