Zitat:
Zitat von Major
nur zur Info.....
7.2 NBV Liga
Die jeweils Ersten der Staffeln sind berechtigt an der Relegation zur NBV Oberliga
teilzunehmen. Bei Verzicht der Teilnahme des Ersten in einer Staffel der NBV Liga, besteht
eine Nachrückmöglichkeit bis zum dritten Platz der jeweiligen Staffel.
Absteigen aus der NBV Liga können Mannschaften ab Platz 4. Dies ist abhängig von der
Anzahl der Mannschaften die aus dem höherklassigen Spielbetrieb absteigen.
Abgestiegen sind alle Mannschaften ab Platz 6 jeder Staffel.
Der Platzierte vor den Direktabsteigern jeder Staffel müssen in einer Relegation mit den Siegern der Verbandsligen
aus den Abteilungsspielbetrieben um die verbleibenden Plätze spielen. Die Teilnahme an
der Relegation zur NBV Liga aus den Abteilungen, regeln die Turnierordnungen /
Ausschreibungen der Abteilungen.
Der Abstieg aus der NBV-Liga erfolgt in den Abteilungsspielbetrieb, aus der die Mannschaft
gekommen ist.
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Das stimmt...aber bei 4 Plätzen und 4 Mannschaften die relegieren sollen wäre das Ganze wohl ein wenig dämlich oder???