zuerst überlegen, dann meckern !!!
... es ist doch keine Schande, wenn jemand wie Du keine Ahnung von dem hat, wovon hier gesprochen wird.
Also nun eigens für Dich, auf Sonderschulenebene:
Unser Recht sieht vor, daß es die vorzeitige Entlassung und auch die Begnadigung gibt. Ohne eine rechtliche Grundlage würden die Verurteilten Verbrecher ihre Strafe voll absitzen.
... also doch nach Recht und Gesetz ...
... also erst überlegen oder sich schlau machen, dann meckern ...
... kamanaucheigentorschießentun ...
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... Ich will in keinem Haufen raufen; laß mich mit keinem Verein ein ... (Reinhard Mey)
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