Einen "luftleeren Raum" gibt es angesichts des Regelwerkes nicht, eine andere Frage ist es aber, wie man mit Wechseln unter Begründung eines Härtefalles in diesem Zeitraum umgeht. Und hierbei reicht es m.E. allerdings nicht, auf Ziffer 2 (8) der SpO hinzuweisen, weil es in der, im nächsten Absatz normierte Härteregelung heißt, dass von dieser Sperre -also auch den in (8) genannten Regelungen - unter den dort genannten Bedingungen abgewichen werden kann.
Geändert von Uwe Braun (04.06.2009 um 21:00 Uhr).
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