[quote=Panninho;124414
@Landei
Ziehst du auch jedesmal 150km hin-und her? Darum gehts doch die ganze Zeit. *kopfschüttel*[/QUOTE]
Zitat:
Zitat von Johndo
Diese Sperre kann entfallen, wenn
a) sich der bisherige Stammverein auflöst oder mit einem anderen Verein fusioniert und der zuständige Landesverband
über die Vereinsauflösung bzw. die Fusion oder Verschmelzung ordnungsgemäß unterrichtet wurde,
SPORTORDNUNG (SpO) S 2
Stand: 03/2009 Seite 2 von 7
b) ein Spieler/eine Spielerin zur Bundeswehr einberufen oder an einer Hochschule immatrikuliert wird, und die Spielberechtigung
für den dem Bundeswehr-Standort oder der betreffenden Hochschule nächstgelegenen Verein beantragt
wird,
c) ein Spieler/eine Spielerin den Hauptwohnsitz wechselt und dies durch eine amtliche Bescheinigung nachgewiesen
wird,
d) ein Spieler/eine Spielerin seinen festen Arbeitsplatz wechselt und dieser weiter als 150 km vom bisherigen entfernt
ist,
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Hoffe das reicht als erklärung....
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siehe Punkt c) und nix mit 150 km Arbeitsplatzwechsel sondern lediglich Umzug und Nachweis.