Zitat:
Zitat von six and one
Die Klage richtet sich nicht gegen den Platzbetreiber, sondern gegen den Veranstalter eines externen Fußballcamps, der seine ihm übertragene Aufsichtspflicht verletzt hat.
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Vielen Dank für die schnelle Klarstellung. Ich denke, dass es wichtig ist, die drohenede Überinterpretation dieses Einzelfall-Urteils zu verhindern - Minigolfer/innen neigen zuweilen dazu, alles auf sich selbst zu beziehen.
Dieses Urteil besagt m.E. nicht, dass die Platzbetreiber eine Aufsichtspflicht gegenüber 12-jähringen Kindern haben, wohl aber Betreuer/innen eines Fußballcamps, denen Kinder in Obhut gegeben worden sind.