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Alt 13.07.2009, 18:00
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Michelino Michelino ist offline
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Standard Danke für die Klarstellung

Zitat:
Zitat von six and one Beitrag anzeigen
Die Klage richtet sich nicht gegen den Platzbetreiber, sondern gegen den Veranstalter eines externen Fußballcamps, der seine ihm übertragene Aufsichtspflicht verletzt hat.
Vielen Dank für die schnelle Klarstellung. Ich denke, dass es wichtig ist, die drohenede Überinterpretation dieses Einzelfall-Urteils zu verhindern - Minigolfer/innen neigen zuweilen dazu, alles auf sich selbst zu beziehen.
Dieses Urteil besagt m.E. nicht, dass die Platzbetreiber eine Aufsichtspflicht gegenüber 12-jähringen Kindern haben, wohl aber Betreuer/innen eines Fußballcamps, denen Kinder in Obhut gegeben worden sind.
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