Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 13.07.2009, 21:24
lemmiwinks lemmiwinks ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.06.2007
Beiträge: 637
Standard

Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die schnelle Klarstellung. Ich denke, dass es wichtig ist, die drohenede Überinterpretation dieses Einzelfall-Urteils zu verhindern - Minigolfer/innen neigen zuweilen dazu, alles auf sich selbst zu beziehen.
Dieses Urteil besagt m.E. nicht, dass die Platzbetreiber eine Aufsichtspflicht gegenüber 12-jähringen Kindern haben, wohl aber Betreuer/innen eines Fußballcamps, denen Kinder in Obhut gegeben worden sind.
Aber laut dem Bericht können ja auch 8Jährige Klage einreichen
__________________
Ich bin ein sehr geselliger Typ, aber nicht immer zwingend mit anderen Leuten.
Mit Zitat antworten