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Alt 14.07.2009, 18:11
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Michelino Michelino ist offline
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Na ja, wenn juristische Fragen mit dem gesunden Menschenverstand eines Laien entschieden würden, könntest du schon annähernd recht haben, diStefano. Juristen ticken aber oft anders als der Rest der Welt - das hat wohl aber auch durchaus seinen Grund (sagen zumindest die Juristen.
Dieses Urteil steht in einer – für mich als Lehrer wohlbekannten – juristischen Tradition. Wenn die Sorge und Aufsicht von Eltern an Betreuer bzw. Lehrer übergeht, hat höchste Sorgfalt zu walten. Ein früheres Urteil verurteilte einen Fußballtrainer, weil einem Kind, das unter seiner Obhut war, ein nicht gesichertes Tor auf den Kopf gefallen ist.
Wohlgemerkt: Nicht etwa der Eigentümer des Platzes wurde wegen der Geschichte – z.B. wegen der mangelnden Verkehrssicherung - verurteilt, sondern der aufsichtspflichtige Trainer. Ertrinkt ein Kind im Schwimmbad, wird auch nie ein Freibadkassierer bzw. dessen Dienstherr verurteilt, weil der dieses Kind ohne Aufsicht hereingelassen hat – es ist immer die Frage zu stellen: Wer ist im Moment des Unglücks aufsichtspflichtig?
So verhält es sich auch in diesem Fall – nicht der Platzbetreiber, sondern der Beaufsichtigende wurde verurteilt.
Ich gebe zu, wiewohl ich beruflich und privat sehr viel Umgang mit Juristen habe - manchmal fehlt mir schon das Verständnis dafür, was da manchmal zusammengeurteilt wird...
Also, bevor jetzt irgend jemand seinen Platzbetreiber jalous macht - im Zweifelsfall einen Juristen fragen, nicht nach eigenem Gutdünken Ratschäge erteilen.
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