Zitat:
Zitat von Michelino
Vielen Dank für die schnelle Klarstellung. Ich denke, dass es wichtig ist, die drohenede Überinterpretation dieses Einzelfall-Urteils zu verhindern
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Zum Gerichtsurteil, bzw. dessen Interpretation zunächst meine volle Zustimmung.
Wir können nicht (oder doch?) haftbar gemacht werden, wenn sich allein spielende Kinder verletzen!?! Schilder allein sind auch keine Lösung, es kommen auch Vorschulkinder.
Desweiteren wäre es aber auch indiskutabel einen Aushang mit Hinweis zu veröffentlichen (unter 12 Jahre nur in Begleitung o.ä.)
Dann haben wir nur noch "Begleiter" auf dem Platz

Und außer Sichtweite greifen alle zum Schläger.
Gruß vom Stettiner Haff
H. Weber