lenny
ganz richtig ist deine aussage nicht, sicherheitsverwahrung ist zwar keine echte strafe, weil sie sich ja an eine solche anschliesst, aber diese wird vor der nächsten ( die man aber bei dem menschen ja nicht ausschliesst bzw sogar davon ausgeht das er sie begehen wird ) ausgesprochen, um die allgemeinheit vor dem in sicherheitsverwahrung genommenen zu schützen.
da sicherheitsverwahrungen aber vom richter ausgesprochen werden, wird man doch im allgemeinen sprachgebrauch von einer bestrafung sprechen.
juristen sprechen hier nicht von strafe sondern von massregel
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