
23.10.2009, 13:40
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Der Camper
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Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Glinde(bei HH)
Beiträge: 1.332
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Zitat:
Zitat von Der Senior
Zitat Anfang
"Interessant ist allerdings die Festlegung, dass auf MOS-Anlagen grundsätzlich bewegliche Hindernisse zulässig sind, wenn deren Funktion erkennbar und somit ein berechenbares Spiel möglich ist.
Klargestellt wurde außerdem, dass Anlagen, die aufgrund einer oder mehrerer nicht normgerechter Bahnen als MOS-Anlagen qualifiziert wurden, ansonsten aber dem Standard eines genormten Systems entsprechen, nach den Regeln dieses Systems bespielt werden sollen. Dies gilt für die sog. 80 %-Beton-Bahnen (in der Schweiz verbreitet) ebenso wie für die vielen Miniaturgolfanlagen in Deutschland mit dem einen oder anderen Sonderhindernis (oftmals Relikte der früheren Abteilung 5 Kleingolf)."
Zitat Ende
Heißt das jetzt, dass Wippen (die Älteren unter uns erinnern sich  ) wieder erlaubt sind?
Dann wohl dem, der seine Trucker, 150/151/152 etc. nicht aufgesägt hat!?!?
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Wenn Du auf einer MOS-Anlage spielen möchtest, dann ja. Ansonsten nein!
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Zur Zeit keine sinnvolle Signatur
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