Der genaue Wortlaut der Sportordnung.
(8) Erfolgt ein Wechsel außerhalb des Wechselzeitraums, wird der/die betreffenden Spieler/in für 3 Monate gesperrt. Die
Sperre beginnt am Tag des Eingangs des Antrages auf Spielberechtigung durch den neuen Stammverein bei der DMVPasszentrale.
Die Sperre ist zu veröffentlichen und dem Spieler/der Spielerin mitzuteilen. Wurde der/die betreffende
Spieler/in in der laufenden Saison von seinem/ihrem bisherigen Stammverein in einer Mannschaft des überregionalen
oder regionalen Ligenspielverkehrs eingesetzt, ist er/sie nach dem erfolgten Wechsel für alle derartigen Einsätze seines/
ihres neuen Stammvereins bis zum Ende der Saison gesperrt. Als Einsatz zählt auch eine Aufstellung als Ersatzspieler/
in, nicht jedoch als Einzelspieler/in.
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