Hallo
mich würde mal interessieren ob dieser Punkt der Sportordnung so rechtlich überhaupt zu vertreten ist.
Beispiel:
Spieler Max Mustermann beantrag am 15.12 2009 die Freigabe, wäre dann ab den 16.03.2010 wieder für den neuen Verein spielberechtigt, er spielt nie im Winter Hallenturniere also was soll dann die Sperre.
Wie ich aus einem aktuellen Fall gehört habe, soll ein Jugendlicher für Herrenmannschaften bis zum Saisonende gesperrt sein aber in der Jugendmannschaft darf er eingesetzt werden, wie ist dass zu verstehen.
Mal ganz abgesehen von anderen Sportarten, die wichtiger sind wie Minigolf ( Fußball, Tennis, Handball ) da gibt es so eine bescheidene Regel nicht
Beispiel:
Ein Spieler der ersten Fußball Bundesliga wechselt in der Winterpause den Verein, darf aber dann in der Rückrunde nicht für den neuen Verein spielen.
PURER UNSINN
Supergolfi
Zitat:
Zitat von Laubigw13
Der genaue Wortlaut der Sportordnung.
(8) Erfolgt ein Wechsel außerhalb des Wechselzeitraums, wird der/die betreffenden Spieler/in für 3 Monate gesperrt. Die
Sperre beginnt am Tag des Eingangs des Antrages auf Spielberechtigung durch den neuen Stammverein bei der DMVPasszentrale.
Die Sperre ist zu veröffentlichen und dem Spieler/der Spielerin mitzuteilen. Wurde der/die betreffende
Spieler/in in der laufenden Saison von seinem/ihrem bisherigen Stammverein in einer Mannschaft des überregionalen
oder regionalen Ligenspielverkehrs eingesetzt, ist er/sie nach dem erfolgten Wechsel für alle derartigen Einsätze seines/
ihres neuen Stammvereins bis zum Ende der Saison gesperrt. Als Einsatz zählt auch eine Aufstellung als Ersatzspieler/
in, nicht jedoch als Einzelspieler/in.
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