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Alt 09.03.2010, 21:41
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Sommi Sommi ist offline
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Der Beginn und Ende der Saison ist in der DMV-Sportordnung geregelt (Ziffer 1 Abs. 4 SpO).

Die Sportwartevollversammlung hat die Aufgabe "Beratungen von Vorlagen zur Änderung der Sportordnung für eine Beschlussfassung durch die Bundesversammlung im Rahmen der Zuständigkeit des DMV..." (§ 12 Abs. 4 Ziffer 2 der DMV-Satzung).

Die Bundesversammlung hat die Aufgabe "Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge" (§ 9 Abs. 6 Ziffer 13 DMV-Satzung).

Die Sportwartevollversammlung hat neben der o. g. Aufgabe folgende Aufgaben (siehe auch Satzung):
- die Beratung allgemeiner Fragen des Minigolfsports,
- die Regelung des Spiel- und Sportverkehrs auf überregionaler und nationaler Ebene, auf internationaler Ebene im
Rahmen der Zuständigkeit des DMV,
- die Beratung und Beschlussfassung über die zu Nr. 3 erforderlichen Durchführungsbestimmungen,
- die Beratung und Beschlussfassung über alle erforderlichen Zusatz- und Durchführungsbestimmungen zur Sportordnung
des DMV,
- Vorschlag eines/einer geeigneten Kandidaten/Kandidatin für das Amt des DMV-Sportwartes/der DMV-Sportwartin
an die Bundesversammlung,
- die Erstellung der Bundes-Rahmenterminpläne
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