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Alt 02.04.2010, 19:11
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
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Fragen bleiben, nämlich u.a.:

1. Darf der DMV bzw. die Marketing GmbH im Hinblick auf die Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag un dem damit begründeten Gesellschaftszweck überhaupt als Darlehnsgeber in Erscheinung treten, mit anderen Worten: Wurden DMV und die Marketing GmbH gegründet, um Kredite zu vergeben? Sicherlich nicht.

2. Wenn ja, nach welchen Kriterien sollen Darlehen vergeben werden können, gibt es dazu klare Richtlinien, die auch im Hinblick auf eine mögliche Wettbewergsverzerrung insbesondere im überregionalen Bereich, soweit das Angebot entgegen der Erklärung auch für bereits länger bestehende Vereine gelten sollte, wichtig und unerlässlich sind?

3. "Zum Aufbau einer wirtschaftlichen Existenz" - so MJ in dem ersten Beitrag - kann doch eigentlich nur bedeuten, dass man Vereine unterstützen will, die bereits bei der Vereinsgründung finanzielle Probleme haben. Welcher Verein gründet sich, wenn er hierzu nicht finanziell in der Lage ist und kennt gegebenfalls das Darlehensangebot des DMV bzw. der Marketing GmbH? Wohl kaum.

4. Darf der DMV bzw. die Marketing GmbH einzelne Vereine unterstützen, obwohl deren Ansprechpartner die Landesverbände sind?

5. Offensichtlich erwirtschaftet die Marketing GmbH mittlerweile Überschüsse, was zum einen begrüßenswert ist und zum anderen sicherlich maßgeblich auf die insoweit vorzügliche Arbeit des DMV-Präsidenten zurückzuführen ist. Über den Verwendungszweck sollte man jedoch noch einmal nachdenken, wie wäre es, wenn man die Entwicklung im Bereich des Breitensports finanziell mehr fördern würde?

6. Was bleibt ist die Feststellung, dass die Gesellschafterversammlung der Marketing GmbH einen gut gemeinten Beschluss gefasst hat, dessen Umsetzung allerdings die erwähnten Fragen aufwirft.
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