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Alt 01.07.2010, 19:29
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Michelino Michelino ist offline
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Zur Bestätigung von BvB darf ich meinen Text aus dem Jahr 1999, der ein Jahr später Eingang in mein Minigolfbuch gefunden hat, hier zum Besten geben. Wer keinen Sinn für Humor hat,. möge ihn bitte überlesen:

Die meisten aktiven Bahnengolfer von heute machen sich gerne einen Spaß daraus, über Regeln zu spekulieren, die wirklich keiner so hundertprozentig alle kennt. Beispiel gefällig?
Es war das erste Juliwochenende 1999, mitten in der Stadt Heilbronn, an einem Tag, der deutlich über 32 Grad im Schatten bringen sollte. Im Schatten! Die Anlage liegt aber so, dass, egal wie die Sonne gerade steht, die Hälfte der Bahnen immer in der prallen Hitze liegen. Als mitspielender Oberschiedsrichter an einem Verbandsligaturnier wurde ich von einem Spieler angesprochen, ob es denn statthaft wäre, etwas Trinkbares auf die Anlage mitzunehmen. Dieser Spieler war vor einigen Jahren mal DBV-Sportwart gewesen, sicher kein besonders fleißiger und kein besonders erfolgreicher, aber immerhin.
Noch ehe ich Luft zu einer Antwort holen konnte, prallten die Meinungen der zufälligen Zuhörer aneinander, sie gingen von „niemals, das ist streng verboten“ bis zu „natürlich darf man das, im Handbuch steht nur was von alkoholhaltigen Getränken.“ Es war unmöglich, sich als die entscheidende Instanz, die ich ja wohl war, auch nur Gehör zu verschaffen. So nutzte ich die Atempause eines vehementen Neinsagers zu der Frage, wo genau im DBV-Handbuch das mit dem Trinken wohl stehen würde, griff in die Tasche und deutete an, jetzt gleich ein solches Handbuch hervorzukramen. Obwohl es ein reiner Bluff war, denn ich hatte gar keins dabei, schlug die Wirkung sofort durch. So genau wisse man das nun auch wieder nicht, es könnte ja schließlich mal eine Regeländerung gegeben haben, die Regeln würden ja sowieso laufend geändert, da blicke sowieso keine Sau mehr durch, und die Reihenfolge, wie alles hintereinanderkommt würde auch ständig geändert, so dass man auch dann nichts finden würde, wenn man sich ganz sicher ist. Meine Aussage, dass ich das Trinken heute auch dann erlauben würde, wenn es im Handbuch wirklich definitiv verboten wäre, einfach weil die Gesundheit der Spieler diese Entscheidung erfordere, wurde nun nahezu von allen mit ungläubigem Staunen quittiert. Wie kann man nur...
Der Gedanke, dass ungewöhnliche Umstände auch ungewöhnliche Entscheidungen rechtfertigen, läuft zwar dem Bahnengolf-Regelwerk durchaus nicht zuwider. Aber eine solche Aussage stiftet nicht geringe Verwirrung unter den Perfektion gewohnten Minigolfern.
Frage an die Routiniers unter den Lesern: Was steht wirklich dazu im Handbuch? Na? Unsicher? Keine Sorge, das war nicht nur ich in dieser Frage nach den vielen überzeugenden Stimmen. Ich habe am folgenden Tag diskret ein Mitglied des DBV-Lehrausschusses angerufen, einen der Herren der Regeln. Und was sagte der: „Ich glaube nicht, dass etwas darüber drinsteht, aber ich schau nach und sag dir dann Bescheid.“ Heute weiß ich es definitiv: Es steht nichts darüber drin, nur Alkohol ist verboten (Achtung: Stand Ende 1999, für das, was eventuell danach noch passiert ist, übernehme ich keine Gewähr) – für Minigolfverhältnisse ist das fast schon Anarchie!
So ist es denkbar, dass zwischenzeitlich jemand über einem Antrag an unsere Sportwarte-Vollversammlung brütet, der in etwa so lauten könnte:
9.6.5.4.3.5.7 Die Einnahme aller Arten von Getränken auf der Anlage während eines Turniers ist untersagt. Ausnahmen können vom Schiedsgericht zugelassen werden, wenn
9.6.5.4.3.5.7.1 die Temperaturen um 8.00 Uhr morgens höher als 25 Grad liegen (gemessen im Schatten einer mindestens 50-jährigen Platane und beglaubigt durch das örtliche Wetteramt),
9.6.5.4.3.5.7.2 die Luftfeuchtigkeit an der nächstgelegenen Apotheke mit dem entsprechenden Messgerät höher als 60% beträgt und
9.6.5.4.3.5.7.3 die Gesamtlänge des Fußweges von der ersten bis zur letzten Bahn mindestens 500 Meter beträgt.
Die Versammlung wird diesen Antrag zwischen 22.15 Uhr am Freitag und 4.25 Uhr am Samstag beraten. Der Kompromiss wird die Uhrzeit der Messung um 15 Minuten verschieben, die Temperatur auf Antrag der nördlich gelegenen Landesverbände geringfügig herabsetzen, dafür die Platane verjüngen und die Luftfeuchtigkeit streichen. Um die Gesamtlänge des Fußweges wird es zwischen den Vertretern der einzelnen Abteilungen ein erbittertes verbales Ringen gegeben haben.
Das war Satire, gewiss. Aber kam denn nicht wirklich so manche bizarre Regel in unser Vorschriften-Schatzkästlein, weil irgend ein Perfektionist, angefeuert durch einen kuriosen Fall, den er erlebt oder von dem er gehört hat, glaubte, man müsse auch diese Kuriosität durch das immer dicker werdende Handbuch in den Griff bekommen? Ist die Regel dann endlich geschaffen, so zeigen die Folgejahre, dass man natürlich jede Menge Ausnahmefestlegungen braucht, weil sie sonst nicht praktikabel ist. Fängt man das dann erst einmal an, so darf selbstverständlich kein auch nur im Entferntesten denkbarer Zufall vergessen werden. Und so garantiert uns die neue Regel für viele Jahre Freude und Denkarbeit.


Ich aber sage euch: So schlimm ist es nimmer - auch bärliner sei Dank!
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