Zitat:
Zitat von Fireglow86
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4. Kann die im Raum stehende Frist vom 31.10.2010 überschritten werden, wenn
a) am kommenden Wochenende Ranglisten zu spielen sind,
b) am darauf folgenden Wochenende der 1. Ligenspieltag stattfindet,
c) die wiederum darauf zwei folgenden Wochenenden durch den EC belegt sind,
d) danach wieder ein Ligenspieltag folgt und
e) es aufgrund des hereingebrochenen "Hochherbstes" witterungsbedingt nicht gespielt werden kann, oder
f) anderweitig kein Termin gefunden werden kann, bzw. eine Pause von den unter a) bis e) genannten "Strapazen" angesagt ist
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Ist das vorstehend geschriebene nicht das beste Beispiel für den Sinn bzw. Unsinn der jahresübergreifenden Saison???
Man kann aber - begründet - eine Fristverlängerung beantragen. Köln hat erst am WE gespielt, da der erste Versuch im August "ins Wasser" fiel.