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Alt 01.10.2010, 22:09
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awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
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[quote=cash;183020]Genau das ist dass Problem, und das ist aus meiner Sicht sogar nicht vereinbar mit der Satzung des DMV. Hier der entsprechende Passus:

(2) Der DMV tritt ein für den Grundsatz der Freiheit und Freiwilligkeit in Sportausübung und Sportgemeinschaft. QUOTE]

Das kann aber niemals heissen, dass berechtigte, d.h. in Uebereinstimmung mit der Sportordnung des DMV, oder der Satzung eines LV stehende Sperren eine strafbare Beeinträchtigung der freiwilligen Sportausuebung sind!
1. hat der gesperrte Spieler selbst hierzu disziplinarischen Anlass gegeben,
2. kann sportliche Betätiung (Leibesuebung oder sonstiges) auch ausgeuebt werden, wenn man an Wettkämpfen in einem begrenzten Zeitraum nicht teilnemen darf
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Geändert von awhw (01.10.2010 um 22:11 Uhr). Grund: schwedische TAstatur hat nur <ue>
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