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Zitat von bärliner
Die Zulassung von LV-Betreuern ist ein eindeutiger Regelverstoß. Hier könnte man dann sehr schön die Zuständigkeiten und Grenzen von Schiedsgericht, Jury usw. darstellen. Dann könnte man fragen, was mit dieser Entscheidung bewirkt werden sollte. Und ob es evtl. andere, regelkonforme Entscheidungen gegeben hätte, um die gleiche Wirkung zu erzielen. Und zuletzt die Frage, wie weit ich von den Regeln abweichen kann/soll, um einen sportlich fairen Ablauf eines Turniers zu gewährleisten...
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Wenn für den ersten von 3 Turniertagen "Vollpladder" angesagt ist, muß ich doch alles auf die Anlage drauflassen, was den Spielern hilfreich zu Seite steht, um doch noch gesittet das Turnier über die Bühne zu kriegen.
Da sollte es doch egal sein, ob der Helfer sich dann Landesverbandsbetreuer, Seniorenmannschaftsbetreuer oder Zuschauer nennt. Hier sollte über bestehende Zwänge zum Wohle aller hinweggegangen werden. Ich selbst habe als Betreuer auf der Anlage in Trappenkamp Kilometer gemacht; für alle Spieler des Turnieres, die was weitergereicht oder geliefert bekommen wollten - scheiß was diesbezüglich auf Regeln