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Alt 11.10.2010, 20:22
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wilmue wilmue ist offline
Pantoffelheld
 
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Wenn in einer Ergebnisliste die Bestrafung eines Spielers angezeigt wird
und in diesen Zusammenhang das Wort Sachbeschädigung aufgeführt ist gibt das natürlich Anlass zu Spekulationen.

Fast jeder der das Wort Sachbeschädigung liest wird sich fragen was dort wohl vorgefallen ist. So ein Hinweis ist für die öffentliche Darstellung des Minigolfsports sicher nicht förderlich.
V +1 wegen Unsportlichkeit hätte der Informationspflicht sicher auch genüge getan.

Einerseits gehören Emotionen zum Sport dazu die auch wichtig sind um Sportliche Höchstleistungen zu erzielen.

Nur wenn wie hier von rohmbus beschrieben beim Abzeichnen alle drei Protokolle zerrissen werden kann man so einer Aktion nur mit Unverständnis begegnen.

Auch die Endscheidung des Schiedsgerichts hier nur V+1 zu geben immer unter der Voraussetzung des beschriebenen Sachverhalts ist doch sehr Fragwürdig.

Die Protokolle genügen von der Materialbeschaffenheit sicher den Anforderungen ein vernünftiger Umgang vorausgesetzt.
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