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Alt 14.10.2010, 20:12
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
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Standard Bezirksliga IV des NBV Abt. 1

Ein Thema, dass sich speziell mit den Gegebenheiten im NBV Abt. 1 befasst und deshalb für Auwianer aus anderen Bereichen uninteressant ist:

Ziffer 6.4 der Generalausschreibung des NBV Abt. 1 bestimmt u.a.:

" 6.4 VL, LL und BZL

...Sind weniger Mannschaften als Spieltage in einer Staffel, werden in Absprache mit den
beteiligten Mannschaften neutrale Ausweichplätze durch den Abteilungssportwart bzw.
Ligenleiter festgelegt."


Heimplatz des 1. Duisburger MC war früher über einen langen Zeitraum die Anlage in Duisburg-Rheinhausen, einer - leicht zu spielenden - Sterngolfanlage, wie auch die Ergebnisse des 1. Spieltages dieser Saison eindrucksvoll belegen. Mit jeweiligen Ausnahmegenehmigungen durfte in den vergangenen Jahren dort der Verein sein Heimspiel austragen. Das war bereits als sehr kritisch zu betrachten, weil sich die Senioren und Seniorinnen sowie die Seniormannschaften über die Gesamtrangliste zur WDM Abt. 1 qualifiziert haben und des diejenigen einen erheblichen Vorteil hatten, die dort spielen durften.

Heimanlage des Vereins ist nunmehr die Anlage in Duisburg-Ungelheim. In der Staffel spielen in dieser Saison - aus welchen Gründen auch immer - nur vier Mannschaften, man benötigt also gleich zwei Ausweichplätze. Ein Ausweichplatz ist nunmehr die leicht zu spielende Sterngolfanlage in Duisburg-Rheinhausen, was aus den oben genannten Gründen für die Senioren/Seniorinnen sowie Seniorenmannschaften einen erheblichen Vorteil darstellt.

Einem Verein eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, mag ja - für einen absehbaren Zeitraum - vielleicht noch in Ordnung sein, aber diese Anlage ohne jede Not - es gibt zahlreiche Betonanlagen in der unmittelbaren Umgebung - als Ausweichplatz spielen zu dürfen, halte ich mit den Regularien des Verbandes für nicht vereinbar. Wenn das Schule macht, dann wird in der kommenden Saison vielleicht beispielsweise die Cobigolf-Anlage des 1. Essener Cobigolf-Clubs Blau-Gold, auf der noch erheblich bessere Ergebnisse gespielt werden können, als Ausweichplatz vorgeschlagen, mir fällt keine vernünftige Erklärung ein, warum man diesem Ansinnen nicht nachgeben sollte, wenn in dieser Saison auf der von mir erwähnten Sterngolfanlage gespielt wird.

Weiß jemand von Euch, ob der Abteilungssportwart den Ausweichplatz im Sinne der Generalausschreibung festgelegt hat und was haltet ihr von diesem Vorgang?
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