Mich interessiert vor allem, ob und gegebenenfalls wann der Landessportwart Abt.1 als die zuständige Instanz diese Anlage als Ausweichplatz genehmigt hat. Die Sache sollte auf jeden Fall auf der nächsten JHV angesprochen werden, allerdings ist menes Erachtens kein diesbezüglicher Beschluss erforderlich, weil eigentlich klar sein muss, dass eine etwaige Genehmigung als Ausweichplatz schlicht und ergreifend unzulässig war. Darauf sollte der Landessportwart allerdings angesichts der gegebenen Umstände hingewiesen werden.
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