@ allesroger
die Eintragung erfolgte unter Wort/Bildmarke
geschützt ist aber
alles unter Dach und Fach Indoor Minigolf
Indoor Minigolf als alleinstehender Begriff wohl eher nicht, ansonsten hätte Peter sich auch die Begriffe Dach , alles , unter, und & Fach schützen lassen.
und da glaube ich hätte sein Anwalt viel zu tun, wenn er sich denn einen nehmen würde.
Wortmarke, das ist richtig bedeutet den Wortlaut einer Marke ( da sind auch phonetisch gleichklinkende ) geschützt
Bildmarke , da ist das Bild geschützt, es wird auch absichtlich schwarz weiß geschützt, weil so alle möglichen Farbspielereien unter das Schutzrecht fallen.
es gibt neben der Wort und Bildmarke auch noch Tonfolgen die als Marke geschützt sind ( Telekom ) aber auch eine Geruchsmarke ( da gibt es einen Golfball, der richt nach frisch gemähten Rasen ) und auch Farbmarken ( zB das Lila von Milka ).
Kann man sich alles schützen lassen !
Aber wenn ich mir den regenbogen als Markenzeichen schützen lassen würde, dann fallen die einzelnen Farben auch nicht unter mein Schutzrecht.
Aber wir haben hier ja auch echte Rechtsgelehrte , vielleicht wissen die es besser.
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