Thema: Hallenanlagen
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #28  
Alt 11.11.2010, 15:14
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

@ allesroger

die Eintragung erfolgte unter Wort/Bildmarke



geschützt ist aber

alles unter Dach und Fach Indoor Minigolf

Indoor Minigolf als alleinstehender Begriff wohl eher nicht, ansonsten hätte Peter sich auch die Begriffe Dach , alles , unter, und & Fach schützen lassen.

und da glaube ich hätte sein Anwalt viel zu tun, wenn er sich denn einen nehmen würde.

Wortmarke, das ist richtig bedeutet den Wortlaut einer Marke ( da sind auch phonetisch gleichklinkende ) geschützt
Bildmarke , da ist das Bild geschützt, es wird auch absichtlich schwarz weiß geschützt, weil so alle möglichen Farbspielereien unter das Schutzrecht fallen.

es gibt neben der Wort und Bildmarke auch noch Tonfolgen die als Marke geschützt sind ( Telekom ) aber auch eine Geruchsmarke ( da gibt es einen Golfball, der richt nach frisch gemähten Rasen ) und auch Farbmarken ( zB das Lila von Milka ).

Kann man sich alles schützen lassen !

Aber wenn ich mir den regenbogen als Markenzeichen schützen lassen würde, dann fallen die einzelnen Farben auch nicht unter mein Schutzrecht.

Aber wir haben hier ja auch echte Rechtsgelehrte , vielleicht wissen die es besser.
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten