Es kann doch nicht sein, dass die Rangliste nach Ziffer 1 (2) der Richtlinien für die Deutsche Rangliste "im Rahmen der jeweiligen Ordnungen und Durchführungsbestimmungen als Qualifikationskriterium für Deutsche Meisterschaften sowie als Grundlage für Förder- und Kadermaßnahmen herangezogen" wird, die Liste aber deshalb fehlerhaft ist, weil Turnierergebnisse nicht weitergegeben werden. Wenn die Rangliste eine solche Bedeutung haben soll, dann muss der DMV - auch zur Vermeidung von entsprechenden, durchaus berechtigten Einsprüchen - sicherstellen, dass alle Ergebnisse weitergeleitet werden.
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