Zitat:
Zitat von Landei
Privat bezieht sich darauf, dass es sich nicht um die Ausübung eines Berufes handelt, hierfür gibt es sog. Berufshaftpflichtversicherungen.
Da alle anwesenden keine Berufssportler sind, würde - im Falle, das der DMV das Risiko des Gerätedefekts an die Spieler weitergeben will - die private Haftpflicht zahlen. Diese würde aber überprüfen, ob der Verursacher überhaupt haften muss (sog. passive Rechtsschutzversicherung). Käme die Versicherung zu der Entscheidung, dass sie nicht zahlen muss, so muss auch der Verursacher nicht zahlen.
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... was ist mit dem Risiko der "geliehenen Sachen"????
Das Gerät wurde doch wohl vom Veranstalter geliehen, oder?. Und somit sollte jeder seine PHV auch prüfen, ob versichert!