Hallo Uwe,
laut Satzung:
Das Präsidium besteht aus
1. dem Präsidenten/der Präsidentin,
2. dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin Spitzensport,
3. dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin Breitensport,
4. dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin,
usw.
(10) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident/die Präsidentin, die Vizepräsidenten/innen und der Schatzmeister/
die Schatzmeisterin. Es genügt das Zusammenwirken von 2 vertretungsberechtigten Präsidiumsmitgliedern.
In den Angelegenheiten der Kasse ist die Mitwirkung des Schatzmeisters/der Schatzmeisterin vorgeschrieben, sofern
das Amt besetzt und der Amtsinhaber/die Amtsinhaberin nicht verhindert ist.
Hiervon sind 3 Ämter besetzt und sollten auch eingetragen sein.
Gruß Holger
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