Die Kündigungsfrist hängt von den einzelnen Vereinen ab.
Die meisten haben jedoch eine dreimonatige Kündigungsfrist zum 31.12. in ihrer Satzung vorgesehen.
Aber der Antrag auf Freigabe muss meines Wissens nach bis zum 30.06. des Jahres vorliegen und wird dann zum 31.08. erteilt, so dass ab dem 01.09. für einen neuen Verein gespielt werden darf.
Oder irre ich mich? So war es jedenfalls bei uns vor zwei Jahren.
Grüßles.
__________________
Frischer Spinat schmeckt am Besten, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
|