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Alt 25.10.2012, 18:48
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ABCoolboy ABCoolboy ist offline
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Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
Und Jeder, der auch nur einen der entwendeten Bälle kauft, macht sich wegen Hehlerei nach § 259 (1) StGB strafbar, dass sollte man vielleicht ausdrücklich erwähnen.
entwendet ist wohl das falsche Wort. Derjenige hat eine stehengebliebene Sache mitgenommen und hat den Fund nicht gemeldet bzw. an entsprechender Stelle nicht abgegeben.
Das ist doch wohl ein Unterschied, oder ?
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