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Zitat von wate
Da Ebay leider nur ungenügend reagiert, würde ich Strafanzeige stellen. Kannst Uwe ja mal fragen, ob es einen Tatbestand (Rufmord oder dergleichen) gibt. Ansonsten bleibt ein nettes persönliches Gespräch unter 4 Augen. 
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Zitat von dersven
hallo, ja das kann man erkennen. die wurden am 18.12.12 gestempelt, bei mir aufm Postamt.
ach ja, ich denke da kann man jemanden anzeigen, dann wartet man 6 Wochen und dann wird's doch eh eingestellt, so läuft das doch immer.
ich hoffe da eher auf ein Gespräch unter 4 augen......
grüße dersven
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Hallo, mal von mir aus neutraler Sicht: Mit der Androhung eines 'Gespräches unter 4 Augen' (jeder weiss, was damit gemeint ist...), da begebt ihr euch aber auf sehr, sehr dünnes Eis.
Und, dersven, die Nennung von Klarnamen, das geht doch gar nicht!! DAS ist Rufschädigung!!
Regelt das anders, nicht hier in der Öffentlichkeit. Das Thema ist so überflüssig wie ein Kropf.
Das ist meine persönliche Meinung dazu.
Joa.