Die entscheidenden Passagen sind diese hier:
Zitat:
1.1 Diese Durchführungsbestimmungen zur Sportordnung dienen zur Ermittlung des Württembergischen Mannschaftsmeisters der Senioren sowie zur Qualifikation zu allen Deutschen Seniorenmannschaftsmeisterschaften. Parallel werden die Württembergischen Meister in den Altersklassen (Einzelwettbewerb) und die Teilnehmer an der Deutschen Seniorenmeisterschaft (DSM) ermittelt. Außerdem ist sie Auswahlkriterium für Württembergische Auswahlmannschaften im Seniorenbereich.
1.2 Parallel finden getrennte Wertungen für die Systeme Beton und Eternit statt. Die Sieger (Einzelwettbewerb) sind dann Meister des jeweiligen Bahnsystems. Die Systemwertungen (Einzelwettbewerb!) dienen zur Qualifikation zu den jeweiligen Deutschen Systemmeisterschaften.
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sowie
Zitat:
8. WERTUNG
8.1
Rangliste (Kombination - mit gleichzeitiger Wertung für das jeweilige Bahnsystem)
8.1.1 Punktewertung
Der Tagessieger / die Tagessiegerin jeder Kategorie erhält 40 Punkte.
Die Punktzahl der nachfolgend platzierten Spieler bzw. Spielerinnen ergibt sich aus 40 Punkten minus der individuellen Schlagzahldifferenz auf den / die Erstplatzierte/n der jeweiligen Kategorie.
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Die Punkte, die also vergeben werden, sind von den Topleistungen der jeweiligen Kategorie abhängig, womit die Punktzahlen zweier Spieler aus unterschiedlichen Kategorien nur noch bedingt miteinader vergleichbar sind.
Interessanterweise wird in den Ergebnislisten (siehe
http://www.minigolf-wuerttemberg.de/...zel2013-13.pdf) auch eine kategorieübergreifende Rangliste aller Senioren mit kategorieübergreifender Punktevergabe erstellt, bei der mir allerdings nicht so genau ersichtlich ist, ob sich auf diese irgendwie in der Ausschreibung bezogen wird. Womöglich ist diese sogar gemeint, wenn es um die DM-Quali geht (bei der ja der Anzahl der Plätze keine AK-Unterscheidung vorgegeben wird) - im BVBB beispielweise ist dies genauso geregelt (siehe
http://bv-bb.de/pdf/weitere/Qualifik...2-Februar.pdf), wahrscheinlich hat man es aber versäumt, dies explizit in der Ausschreibung so zu formulieren.
Der RA des DMV hat nun das Fehlen dieser Formulierung so interpretiert, dass die Punktzahlen aus den Kategoriewertungen miteinander verglichen werden sollen/müssen. Ob diese Entscheidung sinnvoll war und, ganz entscheidend, die WBV-Nominierungen damit bereits direkt überstimmt hat oder ob das "nur" eine Anweisung an den WBV war, die Nominierung zu ändern, das wäre dann letztlich die Frage.