Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 16.09.2013, 06:15
head202 head202 ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
Standard

Zitat:
Zitat von Carsten Mertens Beitrag anzeigen
Habe auf jeden Fall eine Berufung (schriftlich) eingelegt per Einschreiben.
Gestern morgen wurde ich gebeten den Platz zu verlassen, da ich disqualifiziert sei.
Mein Verein und ich haben nicht mal einen Brief bekommen.
Durch den Beweis des geschickten Einschreibebriefs wurde mir das Spielen gestattet.
Artikel 14.1 gegen eine Sanktion kann immer Einspruch eingelegt werden.
Ach ja, die Sperre wurde aufgrund EMF/WMF-Regeln ausgesprochen,so steht es in der email die ich erhalten habe. Das Sportkomitee habe 2 Wochen Zeit eine Sperre auszusprechen. Das hat doch nichts mit EMF/WMF-Regeln zu tun?
Es geht nun also in die nächste Runde
Mit EMF/WMF-Regeln sind die internationalen Spielregeln gemeint. Darin steht aber auch unter 18 (2)
Alle Strafen müssen unverzüglich durch Aushang an der offiziellen Anzeigetafel bekanntzugeben.

Außerdem steht in ihnen, daß die Strafe auf der Vorderseite des Protokolls zu vermerken sind. Noch wichtiger, auf der Vorder- oder Rückseite muß eine Begründung angegeben werden.
__________________
__________________________________________________ _

Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.

www.minigolf-felderbachtal.de
Mit Zitat antworten