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Alt 24.04.2007, 06:00
bärliner bärliner ist offline
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Ziffer 9 Strafenkatalog:
"Die Schiedsrichter können in besonderen Fällen (z.B. bei Schülern, Neulingen) unter den festgelegten Strafmaßen entscheiden."

Erstens kann auch bei einem etablierten Jugendspieler ein "besonderer Fall" vorliegen und zweitens muss ein Schiedsgericht keine Entscheidung öffentlich rechtfertigen (es sei denn, es liegt ein Protest vor), schon gar nicht, wenn sie vom Regelwerk gedeckt ist.

Ich persönlich halte den Strafenkatalog in seiner derzeitigen Form für ein Horrorwerk, und zwar weil es für diverse Einzelfälle zig verschiedene Strafen (vor allem im Hinblick auf die Strafpunkte) vorsieht. Ich glaube kaum, dass irgendein Schiri (geschweige denn ein Spieler) für jeden aufgeführten Tatbestand auf Anhieb die korrekte Strafe nennen kann. Das wäre aber Voraussetzung, um schnelle, konsequente und richtige Entscheidungen auf dem Platz zu ermöglichen, ohne erstmal das Regelheft bemühen zu müssen.

Auf WMF-Ebene gibt es derzeit zum Glück Bestrebungen, das Regelwerk (also auch den Strafenkatalog) zu vereinfachen und klarer zu strukturieren.
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