andere
andere überfallen banken und werden auch nicht erwischt und bestraft, aber erlaubt ist es trotzdem nicht.
ingo hoogen hat ja für seinen 3 ??? ball gebühren an den schutzrechtsinhaber gezahlt.
wenn figuren oder namen oder sonstiges schutzrechten unterliegt und man verwendet diese im geschöftlichen verkehr, wobei der begriff geschäftlicher verkehr sehr weitreichend ist, dann verstößt man gegen das markengesetz, § 143.
der verstoss ist in der regel ein antragsdelikt und wird nur auf antrag - in der regel des schutzrechtsinhabers- verfolgt.
wenn sich nun der anwalt des schutzrechtsinhabers bei dir meldet, weil du etwas verkaufst, das gegen die rechte seines mandanten verstösst, dann würde ich mich, wenn du eine rechtschutzversicherung hast, auf das schreiben nur mit anwaltlicher unterstützung schreiben.
die forderungen des anwalts und was da alles vom stapel gelassen werden kann, das kann richtig teuer werden.
mich wundert es allerdings, dass der anwalt den produzenten des balles noch nicht angeschrieben hat. weil dieser ja nicht nur am greibarsten ist, sondern auch eindeutig die geschäftlichen absichten am eindeutigsten vertritt.
wogegen verstösst das abbild des balles denn, gegen urheberrechte, markenrechte ???
ach, ja, es wird nicht die ebay suchmaschine gewesen sein, die den ball entfernt und diich angeschrieben hat, denn bei dieser vorgehensweise wird der anwalt des schutzrechtsinhabers normalerweise nicht informiert.
Geändert von opc (03.05.2007 um 20:07 Uhr).
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