Es wird für mich immer rätselhafter...
Aus dem bisher gesagten bleiben die folgenden Fragen offen; kann jemand dazu etwas genaueres schreiben?
- Wie lautete der von head202 angesprochene Beschluß der NBV-Hauptverversammlung vom Februar genau und was war der Anlaß dafür?
- Kann im NBV tatsächlich das Präsidium über Ausschreibungen des Ligenspielbetriebs entscheiden? Im DMV z. B. ist das ganz klar Aufgabe der Sportwarte-Vollversammlung.
- Sind im NBV nicht die sog. Sportabteilungen für ihren Spielbetrieb verantwortlich?
- Welches sind jetzt die Änderungen in den Kombi- und Abt.-1-Ligen?