Zitat:
Zitat von Frank Vogel
Dein Impressum ist auch nicht vollständig und damit in mind. 6 Punkten (Fett) abmahngefährdet.
Eingetragene gemeinnützige Vereine müssen über ein Impressum verfügen. Angegeben werden sollte zunächst der Name des Vereins sowie der Rechtsformzusatz "e.V." oder "eingetragener Verein".
Notwendig sind dann die vollständige Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer. Auch bei einem Verein dürfen Angaben wie Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse nicht fehlen.
Es muss ersichtlich sein, wer den Verein nach außen vertritt. In der Regel ist das der Vorstand. Ob der gesamte Vorstand vertretungsberechtigt ist oder ob ggf. eine Einzelvertretungsbefugnis einiger Vorstandsmitglieder besteht, regelt die jeweilige Vereinssatzung.
Anzugeben sind auch die Angaben zum zuständigen Registergericht, bei dem der Verein eingetragen wurde sowei die jeweilige Registernummer.
|
Und wie ist das bei Seiten, die eine Abteilung selbständig betreibt? Reicht dort der Link zum Hauptverein?