Zitat:
Zitat von tg
Die Fragen sind ja mit dem letzten Satz eigentlich schon beantwortet. Wenn im Regelwerk zu den Abmessungen der Schutzeinrichtungen tatsächlich nichts steht, dann bedeutet das, daß sie beliebig klein/niedrig sein dürfen...
Soweit von Seiten der WMF -- bestimmt gibt es aber (in Deutschland) irgendwelche Bestimmungen, die die Anforderungen an Sicherheit bei Freizeitanlagen regeln. 
|
Nun ja, beantwortet ist meine Frage damit nicht wirklich.
