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Alt 01.08.2017, 16:05
tg tg ist offline
V.I.P.
 
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cash, ich hatte die Argumentation in Betrag #46 schon ausgeführt.

Um es nochmal anders auszudrücken: Damit der BFK eine Gültigkeit erhält, muß in den zugrundeliegenden Regeln/Ordnungen, auf die er sich bezieht, seine Anerkennung enthalten sein. Ebenso muß formuliert sein, welche Gremien das Recht haben, Feststellungen zu Regelauslegungen zu treffen.

Stimmst du soweit zu?

In der Sportordnung steht ein solcher Verweis auf den BFK (wobei die TK der WMF nicht genannt wird), in den Spielregeln gibt es aber keine Regelung dazu, daß sie durch den/einen BFK ausgelegt werden können. Die Bestimmungen zu Doping/Alkoholkonsum stehen aber ausschließlich in den Spielregeln.

Daß es die von dir beschriebene 'offizielle Interpretation' der TK gibt, stimmt zwar, aber sie ist ohne Belang, da ihr die Legitimation fehlt.